Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881/B065: Unterschied zwischen den Versionen
(automatisch angelegt) |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
| Zeile 1: | Zeile 1: | ||
<noinclude>{{Großherzogtum_Hessen/Regierungsblatt_1881|B064|275|B066| | <noinclude>{{Großherzogtum_Hessen/Regierungsblatt_1881|B064|275|B066|korrigiert}}</noinclude> | ||
<center>'''Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt.<br />Beilage Nr. 9.'''</center> | |||
<center>Darmstadt, den 8. April 1881.</center> | |||
<br /> | |||
{| | |||
|valign="top" |{{Sperrschrift |Inhalt:}}||1) Bekanntmachung, betreffend die Errichtung beziehungsweise Umgestaltung des von Lersnerischen Familien-Fideicommisses in Nieder-Erlenbach. - 2) Oeffentliche Anerkennung einer edlen That. - 3) Bekanntmachung, das Aufbringen der Mittel zur Bestreitung der Bedürfnisse der Landjudenschaft der Provinz Oberhessen für das erste Quartal 1881 und das Etatsjahr 1881/82 betreffend. - 4) Uebersicht der von Großh. Ministerium des Innern und der Justiz für das Jahr 1881/82 genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communalbedürfnissen in den Gemeinden des Kreises Bingen. - 5) Uebersicht der für das Etatsjahr 1881/82 von Großh. Ministerium des Innern und der Justiz genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communalbedürfnissen in den Landgemeinden des Kreises Offenbach. - 6) Uebersicht der von Großh. Ministerium des Innern und der Justiz für das Jahr 1881/82 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Communalbedürfnisse in den Gemeinden des Kreises Mainz. - 7) Uebersicht der von Großh. Ministerium des Innern und der Justiz genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communalbedürfnissen in den Gemeinden des Kreises Erbach für 1881/82. - 8) Bekanntmachung, die Erhebung der Umlagen zur Bestreitung der Communalbedürfnisse in den Gemeinden des Kreises Alzey für das erste Vierteljahr 1881 betreffend. | |||
|} | |||
<br /><br /> | |||
<center>{{Sperrschrift |'''Bekanntmachung,}}<br />betreffend die Errichtung beziehungsweise Umgestaltung des von Lersnerischen Familien-Fideicommisses in Nieder-Erlenbach.'''</center> | |||
<br /><br /> | |||
{{NE}}Das unterzeichnete Ministerium des Inern und der Justiz bringt hiermit in Gemäßheit des Artikels 11 des Gesetzes vom 13. September 1858, die Familien-Fideicommisse betreffend, zur öffentlichen Kenntniß, daß Seine Königliche Hoheit der Großherzog auf Ansuchen des Kaiserlich Königlichen Rittmeisters Karl Wilhelm Heinrich von {{Sperrschrift |Lersner}} zu Nieder-Erlenbach die Errichtung beziehungsweise Umgestaltung des von Lersnerischen Familien-Fideicommisses, bestehend aus Grundstücken in den Gemarkungen Nieder-Erlenbach und Harheim, nach Maßgabe des vorgelegten Statuts am 30. Juli 1880 Landesherrlich zu bestätigen geruht haben und daß dieses Familien-Fideicommiß in das Grundbuch beziehungsweise Mutationsverzeichniß der Gemeinde Nieder-Erlenbach und in das Stockbuch der Gemeinde Harheim eingetragen worden ist.<br /> | |||
{{NE}}{{Sperrschrift |Darmstadt}}, am 15. März 1881. | |||
<center>'''Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.'''<br />v. {{Sperrschrift |Starck.}}</center> | |||
<div align="right"> v. Bechtold.</div> | |||
Aktuelle Version vom 25. Januar 2015, 18:48 Uhr
| GenWiki - Digitale Bibliothek | |
|---|---|
| Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881 | |
|
Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1881.djvu # 275 | |
| <<<Vorherige Seite [B064] |
Nächste Seite>>> [B066] |
| |
| Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien | |
| Texterfassung: korrigiert | |
| Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
| |
Beilage Nr. 9.
| Inhalt: | 1) Bekanntmachung, betreffend die Errichtung beziehungsweise Umgestaltung des von Lersnerischen Familien-Fideicommisses in Nieder-Erlenbach. - 2) Oeffentliche Anerkennung einer edlen That. - 3) Bekanntmachung, das Aufbringen der Mittel zur Bestreitung der Bedürfnisse der Landjudenschaft der Provinz Oberhessen für das erste Quartal 1881 und das Etatsjahr 1881/82 betreffend. - 4) Uebersicht der von Großh. Ministerium des Innern und der Justiz für das Jahr 1881/82 genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communalbedürfnissen in den Gemeinden des Kreises Bingen. - 5) Uebersicht der für das Etatsjahr 1881/82 von Großh. Ministerium des Innern und der Justiz genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communalbedürfnissen in den Landgemeinden des Kreises Offenbach. - 6) Uebersicht der von Großh. Ministerium des Innern und der Justiz für das Jahr 1881/82 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Communalbedürfnisse in den Gemeinden des Kreises Mainz. - 7) Uebersicht der von Großh. Ministerium des Innern und der Justiz genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communalbedürfnissen in den Gemeinden des Kreises Erbach für 1881/82. - 8) Bekanntmachung, die Erhebung der Umlagen zur Bestreitung der Communalbedürfnisse in den Gemeinden des Kreises Alzey für das erste Vierteljahr 1881 betreffend. |
betreffend die Errichtung beziehungsweise Umgestaltung des von Lersnerischen Familien-Fideicommisses in Nieder-Erlenbach.
Das unterzeichnete Ministerium des Inern und der Justiz bringt hiermit in Gemäßheit des Artikels 11 des Gesetzes vom 13. September 1858, die Familien-Fideicommisse betreffend, zur öffentlichen Kenntniß, daß Seine Königliche Hoheit der Großherzog auf Ansuchen des Kaiserlich Königlichen Rittmeisters Karl Wilhelm Heinrich von Lersner zu Nieder-Erlenbach die Errichtung beziehungsweise Umgestaltung des von Lersnerischen Familien-Fideicommisses, bestehend aus Grundstücken in den Gemarkungen Nieder-Erlenbach und Harheim, nach Maßgabe des vorgelegten Statuts am 30. Juli 1880 Landesherrlich zu bestätigen geruht haben und daß dieses Familien-Fideicommiß in das Grundbuch beziehungsweise Mutationsverzeichniß der Gemeinde Nieder-Erlenbach und in das Stockbuch der Gemeinde Harheim eingetragen worden ist.
Darmstadt, am 15. März 1881.
v. Starck.