Amtsblatt1872 V583: Unterschied zwischen den Versionen

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
(2 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
* '''24.11.1872, Königsberg:''' Amtsblatt der Königlichen Preußischen Regierung zu Königsberg, 1872, No.49, Verordnung No.583
* '''24.11.1872, Königsberg:''' Amtsblatt der Königlichen Preußischen Regierung zu Königsberg, 1872, No.49, Verordnung No.583
:''Die Vereinigung einer fiskalischen Parzelle mit dem Gemeindebezirk Dittersdorf, Kreis Mohrungen betr.''
:Des Königs Majestät haben mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 30.Oktbr. c. die im Kreise Rössel belegene Kolonie Labuch, unter Abtrennung von dem selbständigen Gutsbezirke des Domainenamtes Seeburg zu einem besonderen Gemeindebezirk zu erheben geruht. <ref>Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,1872,No.49,Verordnung Nr.583 {{MDZ|bsb11035527|419}}</ref> <noinclude><references/>[[Kategorie:Amtsblatt Regierungsbezirk Königsberg]]</noinclude>
:Mit Genehmigung des Herrn Ober-Präsidenten der Provinz Preußen sind durch die Verträge vom 17 Juni 1871 von den trocken gelegten Randflächen
:des fiskalichen Obiscar-Sees an die Besitzer Jendakowski, Mastek, Plotteck und Großmann abgetretenen Parzellen von zusammen 17 Morgen 25 Ruthen
:= 4 Hectar 37,60 Ar aus dem Gutsbezirke des Domainen-Fiskus ausgeschieden und mit dem Gemeindebezirke Dittersdorf vereinigt worden. <ref>Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,1872,No.49,Verordnung Nr.583 {{MDZ|bsb11035527|419}}</ref>

Aktuelle Version vom 23. Februar 2015, 17:10 Uhr

  • 24.11.1872, Königsberg: Amtsblatt der Königlichen Preußischen Regierung zu Königsberg, 1872, No.49, Verordnung No.583
Des Königs Majestät haben mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 30.Oktbr. c. die im Kreise Rössel belegene Kolonie Labuch, unter Abtrennung von dem selbständigen Gutsbezirke des Domainenamtes Seeburg zu einem besonderen Gemeindebezirk zu erheben geruht. [1]
  1. Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,1872,No.49,Verordnung Nr.583 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums