Amtsblatt G 1861 No.35 Verord.271: Unterschied zwischen den Versionen

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
(kein Unterschied)

Version vom 16. April 2015, 13:18 Uhr

  • 25.7.1861, Gumbinnen: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1861, No.31, Verordnung No.234
Nr. 1973 A.d.J.
Dem zum Dorfe Rosengarten gehörigen, im Kirchspiele Rosengarten -Kreises Angerburg- gelegenen Abbau des Besitzers Adolph Hintz ist auf dessen Antrag die Benennung Georgenau ohne weitere Aenderung der Communal-Verhältnisse beigelegt worden. [1]
  1. Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1861, Nr.35, Verordnung Nr.271, S.205 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums