Domänenamt Bredauen: Unterschied zwischen den Versionen
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↑ Historisch-comparative Geographie von Preussen,Dr. Max Toeppen, Gotha 1858,S.316
↑ 2,0 2,1 Goldbeck, Johann Friedrich, Vollständige Topographie vom Ost-Cammer-Departement,1785, II.Hauptwerk, S.33 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums
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* '''1735:''' Das Domänenamt Bredauen wurde vor 1735 gegründet und hatte seinen Sitz im Vorwerk [[Kassuben|Cassuben]]. <ref>Historisch-comparative Geographie von Preussen,Dr. Max Toeppen, Gotha 1858,S.316</ref> <ref name="DÖMB"/> | * '''1735:''' Das Domänenamt Bredauen wurde vor 1735 gegründet und hatte seinen Sitz im Vorwerk [[Kassuben|Cassuben]]. <ref>Historisch-comparative Geographie von Preussen,Dr. Max Toeppen, Gotha 1858,S.316</ref> <ref name="DÖMB"/> | ||
* Die Domänenämter hatten auch die Gerichtsbarkeit über die königlichen Amtseinsassen, Kölmer und Freien, die den Domänenamtern 1725 verliehen wurde. Da das Domämenamt Bredauen zu klein für ein eigenes Domänen-Justiz-Amt war, wurde es dem Domänen-Justiz-Amt Stallupöhnen zugeschlagen. | * Die Domänenämter hatten auch die Gerichtsbarkeit über die königlichen Amtseinsassen, Kölmer und Freien, die den Domänenamtern 1725<br>verliehen wurde. Da das Domämenamt Bredauen zu klein für ein eigenes Domänen-Justiz-Amt war, wurde es dem Domänen-Justiz-Amt<br>Stallupöhnen zugeschlagen. | ||
* Das Domänenamt Bredauen bestand aus 2 Vorwerken und 39 Dörfern wie folgt: <ref name="DÖMB">Goldbeck, Johann Friedrich, Vollständige Topographie vom Ost-Cammer-Departement,1785, II.Hauptwerk, S.33 {{MDZ|bsb10000858|45}}</ref>: | * Das Domänenamt Bredauen bestand aus 2 Vorwerken und 39 Dörfern wie folgt: <ref name="DÖMB">Goldbeck, Johann Friedrich, Vollständige Topographie vom Ost-Cammer-Departement,1785, II.Hauptwerk, S.33 {{MDZ|bsb10000858|45}}</ref>: | ||
: [[Baibeln]], [[Bisdohnen]], Vorwerk [[Bredauen]], Vorwerk [[Kassuben|Cassuben]], [[Dumbeln (Landkreis Stallupönen)|Dumbeln]], [[Groß Grigalischken|Grigalischken]], | : [[Ackmonienen (Pillupönen)]], [[Baibeln]], [[Bisdohnen]], Vorwerk [[Bredauen]], Vorwerk [[Kassuben|Cassuben]], [[Daugelischken]], [[Dumbeln (Landkreis Stallupönen)|Dumbeln]], [[Groß Grigalischken|Grigalischken]], [[Girnischken]],<br>[[Gudellen (Landkreis Stallupönen)|Guddelln]], [[Klein Lengmeschken]], [[Norwieden]], [[Pillupönen (Landkreis Stallupönen)|Pillupöhnen]], [[Schuckeln]], [[Semmetimmen |Semmetiemmen ]], [[Sudeiken]], [[Susseitschen|Sussaitschen]], [[Szabojeden (Landkreis Stallupönen)|Szabajeden]], [[Szameitkehmen (Landkreis Stallupönen)|Szameitkehmen]], [[Sobeitschen|Szobaitschen]], [[Taschieten]], [[Wenzlowischken]], [[Wicknaweitschen]] {{InArbeit}} | ||
* Friedrich Wilhelm I. erließ die Verordnung vom 18.August 1713 über die Unveräußerlichkeit der Domänen, diese wurde von<br>Friedrich Wilhelm III. mit dem Edikt von 1809 aufgehoben. So konnte, die durch den napoleonischen Krieg geleerte Staatskasse<br>des Königreiches, durch den Verkauf von Domänenämter und Domänen wieder gefüllt werden. <noinclude><references/></noinclude> | * Friedrich Wilhelm I. erließ die Verordnung vom 18.August 1713 über die Unveräußerlichkeit der Domänen, diese wurde von<br>Friedrich Wilhelm III. mit dem Edikt von 1809 aufgehoben. So konnte, die durch den napoleonischen Krieg geleerte Staatskasse<br>des Königreiches, durch den Verkauf von Domänenämter und Domänen wieder gefüllt werden. <noinclude><references/></noinclude> | ||
Aktuelle Version vom 6. Juni 2015, 08:52 Uhr
- 1735: Das Domänenamt Bredauen wurde vor 1735 gegründet und hatte seinen Sitz im Vorwerk Cassuben. [1] [2]
- Die Domänenämter hatten auch die Gerichtsbarkeit über die königlichen Amtseinsassen, Kölmer und Freien, die den Domänenamtern 1725
verliehen wurde. Da das Domämenamt Bredauen zu klein für ein eigenes Domänen-Justiz-Amt war, wurde es dem Domänen-Justiz-Amt
Stallupöhnen zugeschlagen. - Das Domänenamt Bredauen bestand aus 2 Vorwerken und 39 Dörfern wie folgt: [2]:
- Ackmonienen (Pillupönen), Baibeln, Bisdohnen, Vorwerk Bredauen, Vorwerk Cassuben, Daugelischken, Dumbeln, Grigalischken, Girnischken,
Guddelln, Klein Lengmeschken, Norwieden, Pillupöhnen, Schuckeln, Semmetiemmen , Sudeiken, Sussaitschen, Szabajeden, Szameitkehmen, Szobaitschen, Taschieten, Wenzlowischken, Wicknaweitschen
- Friedrich Wilhelm I. erließ die Verordnung vom 18.August 1713 über die Unveräußerlichkeit der Domänen, diese wurde von
Friedrich Wilhelm III. mit dem Edikt von 1809 aufgehoben. So konnte, die durch den napoleonischen Krieg geleerte Staatskasse
des Königreiches, durch den Verkauf von Domänenämter und Domänen wieder gefüllt werden.