Mitteilungen aus der Geschichte von Rüppurr/023: Unterschied zwischen den Versionen

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Befehl des Markgrafen Ernst Fr. von Baden-Durlach vorgenommen
Befehl des Markgrafen Ernst Fr. von Baden-Durlach vorgenommen
wurde. Darin heißt es auf Seite 15: »Das Schloß Rüppurr gehört
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durch Kauf den Markgrafen-c Dem Anschein nach waren die Herren von
durch Kauf den Markgrafen”. Dem Anschein nach waren die Herren von
Rüppurr durch die Prozesse und deren ungünstigen Ausgang so sehr
Rüppurr durch die Prozesse und deren ungünstigen Ausgang so sehr
verschuldet worden, daß die Vormünder das Gut nicht mehr halten
verschuldet worden, daß die Vormünder das Gut nicht mehr halten
konnten. Eine Schuld von 180 Gulden zu 50J0, die 1582 das Ett-
konnten. Eine Schuld von 180 Gulden zu 5%, die 1582 das Ettlinger
linger Spital an die Herren von Rüppurr geliehen hatte, mußte von
Spital an die Herren von Rüppurr geliehen hatte, mußte von
dem Markgrafen übernommen werden. Weiter heißt es in dem Lager-
dem Markgrafen übernommen werden. Weiter heißt es in dem Lagerebuch:
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„der Markgraf hat im jetzigen Jahr 1594 unten an dem Kalkofen
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eine neue Scheuer außerhalb des Schlosses gebaut, ist auch
Eigentümer der Mühle. Von den 61 Morgen dem Markgrafen
Eigentümer der Mühle. Von den 61 Morgen dem Markgrafen
gehörigen Felde sind dem Junker Zillenhard vier Morgen abgegeben
gehörigen Felde sind dem Junker Zillenhard vier Morgen abgegeben
worden. (Dies er Zillenhard war in Ettlingen sehr begütert und verkaufte
worden. (Dieser Zillenhard war in Ettlingen sehr begütert und verkaufte
später sein dortiges Haus dem kath. Markgrafen von Baden-Baden.)
später sein dortiges Haus dem kath. Markgrafen von Baden-Baden.)
Eigentums- und Vogtherr ist der Markgraf, er hat die hohe und niedere
Eigentums- und Vogtherr ist der Markgraf, er hat die hohe und niedere
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Uber die Pfarrei heißt es Seite 10: Zu Rüppurr hat es keinen
Uber die Pfarrei heißt es Seite 10: Zu Rüppurr hat es keinen
Pfarrer, sondern ist ein Filial von Ettlingen und haben von alters
Pfarrer, sondern ist ein Filial von Ettlingen und haben von alters
die Einwohner des Dorfes ihr Pfarrecht zu- Ettlingen gesucht
die Einwohner des Dorfes ihr Pfarrecht zu Ettlingen gesucht
und empfangen, auch ihre Sepultur und Leibkag daselbst gehabt-
und empfangen, auch ihre Sepultur und Leiblag daselbst gehabt.
Aber vor Jahren ist den armen Untertanen durch ihre abgestorbenen
Aber vor Jahren ist den armen Untertanen durch ihre abgestorbenen
Vogtsjunkherren christlich-augsburgischer Konfession, ein eigener Pfarrer
Vogtsjunkherren christlich-augsburgischer Konfession, ein eigener Pfarrer
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jetzt in löblicher Ubung ist und bleibt. So ist auch in denselben Jahren
jetzt in löblicher Ubung ist und bleibt. So ist auch in denselben Jahren
vor dem Dorf ein eigener Gottesacker durch Batt und Reinhard von
vor dem Dorf ein eigener Gottesacker durch Batt und Reinhard von
Rüppurr aus ihren eigenen Gütern dargegeben und beschlüssig ge-
Rüppurr aus ihren eigenen Gütern dargegeben und beschlüssig gemacht
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worden, derohalben diese Filialsnachfolge gen Ettlingen nunmehr
mehr erlofchen ist. Die Kirch oder Kapell zu Rüppurr liegt ober
erloschen ist. Die Kirch oder Kapell zu Rüppurr liegt ober
dem Schloß, die Alb aufwärts. Sie, samt dem Heiligen St. Niclausen
dem Schloß, die Alb aufwärts. Sie, samt dem Heiligen St. Niclausen
in derselben Kapell ist dem Patronat, der Kollatur und Schirm
in derselben Kapell ist dem Patronat, der Kollatur und Schirm
des Herrn Markgrafen allein unterworfen. Nachdem Gott zu Ehren
des Herrn Markgrafen allein unterworfen. Nachdem Gott zu Ehren
und Lob, auch den armen Untertanen zum ewigen Heil die Filials-
und Lob, auch den armen Untertanen zum ewigen Heil die Filialsnachfolge
nachsolge gen Ettlingen aus christlichem Eifer abgeschafft und ein
gen Ettlingen aus christlichem Eifer abgeschafft und ein
eigener Seelsorger und Pfarrherr ihnen gegeben und aus des Herrn
eigener Seelsorger und Pfarrherr ihnen gegeben und aus des Herrn
Markgrafen eigenen Gefällen noch jetzt besoldet wird, so sind die
Markgrafen eigenen Gefällen noch jetzt besoldet wird, so sind die
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aus den markgräflichen Wäldern zu Notdurft; der Pfarrer läßt es auf
aus den markgräflichen Wäldern zu Notdurft; der Pfarrer läßt es auf
seine Kosten hauen und scheitern, die Untertanen führen es ihm in
seine Kosten hauen und scheitern, die Untertanen führen es ihm in
der Fron in den Pfarrhos; auch hat er zwei Hausallmenden von
der Fron in den Pfarrhof; auch hat er zwei Hausallmenden von
der Gemein, zu dem jetzt innehabenden Pfarrhaus zu nießen. Der
der Gemein, zu dem jetzt innehabenden Pfarrhaus zu nießen. Der
Pfarrer bewohnt ein Haus mit zwei Stuben im Dorf gelegen mit
Pfarrer bewohnt ein Haus mit zwei Stuben im Dorf gelegen mit

Aktuelle Version vom 25. Juli 2015, 10:11 Uhr

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Mitteilungen aus der Geschichte von Rüppurr
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Befehl des Markgrafen Ernst Fr. von Baden-Durlach vorgenommen wurde. Darin heißt es auf Seite 15: „Das Schloß Rüppurr gehört durch Kauf den Markgrafen”. Dem Anschein nach waren die Herren von Rüppurr durch die Prozesse und deren ungünstigen Ausgang so sehr verschuldet worden, daß die Vormünder das Gut nicht mehr halten konnten. Eine Schuld von 180 Gulden zu 5%, die 1582 das Ettlinger Spital an die Herren von Rüppurr geliehen hatte, mußte von dem Markgrafen übernommen werden. Weiter heißt es in dem Lagerebuch: „der Markgraf hat im jetzigen Jahr 1594 unten an dem Kalkofen eine neue Scheuer außerhalb des Schlosses gebaut, ist auch Eigentümer der Mühle. Von den 61 Morgen dem Markgrafen gehörigen Felde sind dem Junker Zillenhard vier Morgen abgegeben worden. (Dieser Zillenhard war in Ettlingen sehr begütert und verkaufte später sein dortiges Haus dem kath. Markgrafen von Baden-Baden.) Eigentums- und Vogtherr ist der Markgraf, er hat die hohe und niedere Rechtssprechung Nur derjenige Teil der Gemarkung, der zwischen Alb und Scheibenhard liegt, steht unter Baden-Badischer Obrigkeit. Uber die Pfarrei heißt es Seite 10: Zu Rüppurr hat es keinen Pfarrer, sondern ist ein Filial von Ettlingen und haben von alters die Einwohner des Dorfes ihr Pfarrecht zu Ettlingen gesucht und empfangen, auch ihre Sepultur und Leiblag daselbst gehabt. Aber vor Jahren ist den armen Untertanen durch ihre abgestorbenen Vogtsjunkherren christlich-augsburgischer Konfession, ein eigener Pfarrer auf der Junkherrn Kosten verordnet worden, wie denn auch noch jetzt in löblicher Ubung ist und bleibt. So ist auch in denselben Jahren vor dem Dorf ein eigener Gottesacker durch Batt und Reinhard von Rüppurr aus ihren eigenen Gütern dargegeben und beschlüssig gemacht worden, derohalben diese Filialsnachfolge gen Ettlingen nunmehr erloschen ist. Die Kirch oder Kapell zu Rüppurr liegt ober dem Schloß, die Alb aufwärts. Sie, samt dem Heiligen St. Niclausen in derselben Kapell ist dem Patronat, der Kollatur und Schirm des Herrn Markgrafen allein unterworfen. Nachdem Gott zu Ehren und Lob, auch den armen Untertanen zum ewigen Heil die Filialsnachfolge gen Ettlingen aus christlichem Eifer abgeschafft und ein eigener Seelsorger und Pfarrherr ihnen gegeben und aus des Herrn Markgrafen eigenen Gefällen noch jetzt besoldet wird, so sind die Untertanen zu Rüppurr schuldig, Pfarrers Rinder und Schweine ohne Hirtenlohn durch ihre Hirten hüten zu lassen. Holz erhält er aus den markgräflichen Wäldern zu Notdurft; der Pfarrer läßt es auf seine Kosten hauen und scheitern, die Untertanen führen es ihm in der Fron in den Pfarrhof; auch hat er zwei Hausallmenden von der Gemein, zu dem jetzt innehabenden Pfarrhaus zu nießen. Der Pfarrer bewohnt ein Haus mit zwei Stuben im Dorf gelegen mit