Mitteilungen aus der Geschichte von Rüppurr/023: Unterschied zwischen den Versionen
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Befehl des Markgrafen Ernst Fr. von Baden-Durlach vorgenommen | Befehl des Markgrafen Ernst Fr. von Baden-Durlach vorgenommen | ||
wurde. Darin heißt es auf Seite 15: | wurde. Darin heißt es auf Seite 15: „Das Schloß Rüppurr gehört | ||
durch Kauf den | durch Kauf den Markgrafen”. Dem Anschein nach waren die Herren von | ||
Rüppurr durch die Prozesse und deren ungünstigen Ausgang so sehr | Rüppurr durch die Prozesse und deren ungünstigen Ausgang so sehr | ||
verschuldet worden, daß die Vormünder das Gut nicht mehr halten | verschuldet worden, daß die Vormünder das Gut nicht mehr halten | ||
konnten. Eine Schuld von 180 Gulden zu | konnten. Eine Schuld von 180 Gulden zu 5%, die 1582 das Ettlinger | ||
Spital an die Herren von Rüppurr geliehen hatte, mußte von | |||
dem Markgrafen übernommen werden. Weiter heißt es in dem | dem Markgrafen übernommen werden. Weiter heißt es in dem Lagerebuch: | ||
„der Markgraf hat im jetzigen Jahr 1594 unten an dem Kalkofen | |||
eine neue Scheuer außerhalb des Schlosses gebaut, ist auch | |||
Eigentümer der Mühle. Von den 61 Morgen dem Markgrafen | Eigentümer der Mühle. Von den 61 Morgen dem Markgrafen | ||
gehörigen Felde sind dem Junker Zillenhard vier Morgen abgegeben | gehörigen Felde sind dem Junker Zillenhard vier Morgen abgegeben | ||
worden. ( | worden. (Dieser Zillenhard war in Ettlingen sehr begütert und verkaufte | ||
später sein dortiges Haus dem kath. Markgrafen von Baden-Baden.) | später sein dortiges Haus dem kath. Markgrafen von Baden-Baden.) | ||
Eigentums- und Vogtherr ist der Markgraf, er hat die hohe und niedere | Eigentums- und Vogtherr ist der Markgraf, er hat die hohe und niedere | ||
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Uber die Pfarrei heißt es Seite 10: Zu Rüppurr hat es keinen | Uber die Pfarrei heißt es Seite 10: Zu Rüppurr hat es keinen | ||
Pfarrer, sondern ist ein Filial von Ettlingen und haben von alters | Pfarrer, sondern ist ein Filial von Ettlingen und haben von alters | ||
die Einwohner des Dorfes ihr Pfarrecht zu | die Einwohner des Dorfes ihr Pfarrecht zu Ettlingen gesucht | ||
und empfangen, auch ihre Sepultur und | und empfangen, auch ihre Sepultur und Leiblag daselbst gehabt. | ||
Aber vor Jahren ist den armen Untertanen durch ihre abgestorbenen | Aber vor Jahren ist den armen Untertanen durch ihre abgestorbenen | ||
Vogtsjunkherren christlich-augsburgischer Konfession, ein eigener Pfarrer | Vogtsjunkherren christlich-augsburgischer Konfession, ein eigener Pfarrer | ||
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jetzt in löblicher Ubung ist und bleibt. So ist auch in denselben Jahren | jetzt in löblicher Ubung ist und bleibt. So ist auch in denselben Jahren | ||
vor dem Dorf ein eigener Gottesacker durch Batt und Reinhard von | vor dem Dorf ein eigener Gottesacker durch Batt und Reinhard von | ||
Rüppurr aus ihren eigenen Gütern dargegeben und beschlüssig | Rüppurr aus ihren eigenen Gütern dargegeben und beschlüssig gemacht | ||
worden, derohalben diese Filialsnachfolge gen Ettlingen nunmehr | |||
erloschen ist. Die Kirch oder Kapell zu Rüppurr liegt ober | |||
dem Schloß, die Alb aufwärts. Sie, samt dem Heiligen St. Niclausen | dem Schloß, die Alb aufwärts. Sie, samt dem Heiligen St. Niclausen | ||
in derselben Kapell ist dem Patronat, der Kollatur und Schirm | in derselben Kapell ist dem Patronat, der Kollatur und Schirm | ||
des Herrn Markgrafen allein unterworfen. Nachdem Gott zu Ehren | des Herrn Markgrafen allein unterworfen. Nachdem Gott zu Ehren | ||
und Lob, auch den armen Untertanen zum ewigen Heil die | und Lob, auch den armen Untertanen zum ewigen Heil die Filialsnachfolge | ||
gen Ettlingen aus christlichem Eifer abgeschafft und ein | |||
eigener Seelsorger und Pfarrherr ihnen gegeben und aus des Herrn | eigener Seelsorger und Pfarrherr ihnen gegeben und aus des Herrn | ||
Markgrafen eigenen Gefällen noch jetzt besoldet wird, so sind die | Markgrafen eigenen Gefällen noch jetzt besoldet wird, so sind die | ||
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aus den markgräflichen Wäldern zu Notdurft; der Pfarrer läßt es auf | aus den markgräflichen Wäldern zu Notdurft; der Pfarrer läßt es auf | ||
seine Kosten hauen und scheitern, die Untertanen führen es ihm in | seine Kosten hauen und scheitern, die Untertanen führen es ihm in | ||
der Fron in den | der Fron in den Pfarrhof; auch hat er zwei Hausallmenden von | ||
der Gemein, zu dem jetzt innehabenden Pfarrhaus zu nießen. Der | der Gemein, zu dem jetzt innehabenden Pfarrhaus zu nießen. Der | ||
Pfarrer bewohnt ein Haus mit zwei Stuben im Dorf gelegen mit | Pfarrer bewohnt ein Haus mit zwei Stuben im Dorf gelegen mit | ||
Aktuelle Version vom 25. Juli 2015, 10:11 Uhr
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Befehl des Markgrafen Ernst Fr. von Baden-Durlach vorgenommen
wurde. Darin heißt es auf Seite 15: „Das Schloß Rüppurr gehört
durch Kauf den Markgrafen”. Dem Anschein nach waren die Herren von
Rüppurr durch die Prozesse und deren ungünstigen Ausgang so sehr
verschuldet worden, daß die Vormünder das Gut nicht mehr halten
konnten. Eine Schuld von 180 Gulden zu 5%, die 1582 das Ettlinger
Spital an die Herren von Rüppurr geliehen hatte, mußte von
dem Markgrafen übernommen werden. Weiter heißt es in dem Lagerebuch:
„der Markgraf hat im jetzigen Jahr 1594 unten an dem Kalkofen
eine neue Scheuer außerhalb des Schlosses gebaut, ist auch
Eigentümer der Mühle. Von den 61 Morgen dem Markgrafen
gehörigen Felde sind dem Junker Zillenhard vier Morgen abgegeben
worden. (Dieser Zillenhard war in Ettlingen sehr begütert und verkaufte
später sein dortiges Haus dem kath. Markgrafen von Baden-Baden.)
Eigentums- und Vogtherr ist der Markgraf, er hat die hohe und niedere
Rechtssprechung Nur derjenige Teil der Gemarkung, der zwischen
Alb und Scheibenhard liegt, steht unter Baden-Badischer Obrigkeit.
Uber die Pfarrei heißt es Seite 10: Zu Rüppurr hat es keinen
Pfarrer, sondern ist ein Filial von Ettlingen und haben von alters
die Einwohner des Dorfes ihr Pfarrecht zu Ettlingen gesucht
und empfangen, auch ihre Sepultur und Leiblag daselbst gehabt.
Aber vor Jahren ist den armen Untertanen durch ihre abgestorbenen
Vogtsjunkherren christlich-augsburgischer Konfession, ein eigener Pfarrer
auf der Junkherrn Kosten verordnet worden, wie denn auch noch
jetzt in löblicher Ubung ist und bleibt. So ist auch in denselben Jahren
vor dem Dorf ein eigener Gottesacker durch Batt und Reinhard von
Rüppurr aus ihren eigenen Gütern dargegeben und beschlüssig gemacht
worden, derohalben diese Filialsnachfolge gen Ettlingen nunmehr
erloschen ist. Die Kirch oder Kapell zu Rüppurr liegt ober
dem Schloß, die Alb aufwärts. Sie, samt dem Heiligen St. Niclausen
in derselben Kapell ist dem Patronat, der Kollatur und Schirm
des Herrn Markgrafen allein unterworfen. Nachdem Gott zu Ehren
und Lob, auch den armen Untertanen zum ewigen Heil die Filialsnachfolge
gen Ettlingen aus christlichem Eifer abgeschafft und ein
eigener Seelsorger und Pfarrherr ihnen gegeben und aus des Herrn
Markgrafen eigenen Gefällen noch jetzt besoldet wird, so sind die
Untertanen zu Rüppurr schuldig, Pfarrers Rinder und Schweine
ohne Hirtenlohn durch ihre Hirten hüten zu lassen. Holz erhält er
aus den markgräflichen Wäldern zu Notdurft; der Pfarrer läßt es auf
seine Kosten hauen und scheitern, die Untertanen führen es ihm in
der Fron in den Pfarrhof; auch hat er zwei Hausallmenden von
der Gemein, zu dem jetzt innehabenden Pfarrhaus zu nießen. Der
Pfarrer bewohnt ein Haus mit zwei Stuben im Dorf gelegen mit