Qualifizieren: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 30. Juli 2015, 10:20 Uhr

  • qualifizieren


Bedeutung
  1. durch Eigengebung zum Erbrecht befähigen, um mit Privilegien ausgestattet zu werden oder besonderen Rechte als Eigenbehöriger zu erhalten
  2. geforderte Fähigkeiten (zB. zum Ausüben eines Amtes) erwerben, haben und unter Beweis stellen, (sich) eignen mit bestimmten Eigenschaften, gewisse Voraussetzungen erfüllend

Beispiel

Fußnoten

  1. Quelle: Archiv Lembeck, Bestand Ostendorf, Lagerbuch II S.16