Qualifizieren: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
||
| Zeile 1: | Zeile 1: | ||
* '''qualifizieren''' | * '''qualifizieren''' | ||
;Bedeutung: | ;Bedeutung: | ||
Version vom 30. Juli 2015, 10:20 Uhr
- qualifizieren
- Bedeutung
- durch Eigengebung zum Erbrecht befähigen, um mit Privilegien ausgestattet zu werden oder besonderen Rechte als Eigenbehöriger zu erhalten
- geforderte Fähigkeiten (zB. zum Ausüben eines Amtes) erwerben, haben und unter Beweis stellen, (sich) eignen mit bestimmten Eigenschaften, gewisse Voraussetzungen erfüllend
Beispiel
- Haus Ostendorf: 1750 den 11ten Juny dem Joh. Adolf Kortelaeke ./. mit dem außtrücklichen Vorbehalt, daß von der hochfürstl. Münsterschen Hofkammer den Freybrief einlieferen und zum Hauß Oestendorfischen Aigenthumb sich qualificiren sölte und wölte, [1]
Fußnoten
- ↑ Quelle: Archiv Lembeck, Bestand Ostendorf, Lagerbuch II S.16