Amtsblatt G 1860 No.21 Verord.150: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 10. August 2015, 08:06 Uhr

  • 4.5.1860, Gumbinnen: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1860, No.21, Verordnung No.150
Anderweite Benennung eines Etablissements
Dem in den Grenzen des Dorfes Skoppen, Kreises Lötzen, belegenen Abbau von Skoppen ist auf Antrag des Besitzers H. Jann der Name Sopienthal ohne Änderung der Kommunal-Verhältnisse beigelegt worden. [1]
  1. Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1860, Nr.21, Verordnung Nr.149, S.117 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums