Obligation: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 12. August 2015, 18:16 Uhr
Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > Obligation
Amtssprache
- Obligation
- obligieren
- 1.Bedeutung
- Verbindlichkeit, Forderung
- 2.Bedeutung
- verbinden, verpflichten, geloben (zum Erbgewinn) [1]
Beispiel
- Haus Ostendorf: 18. 8bris 1753 (:::) Es soll aber der Joh. Henrich Bahde sich obligiren, daß anstatd zahlenden Versterb und Gewinns, die rückständige Schatzungen und Phächte (...) [2]