Jus ad plebam: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 15. August 2015, 14:44 Uhr
Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > jus ad plebam
Amtssprache
- jus ad plebam (lat.)
- Bedeutung
- kindliches Erbrecht[1]
Beispiel
- Haus Ostendorf: 1754 den 9ten Febr. (...) Item ex 1mo thoro des sähl. Sohns ist ein Sohn Johan Dieth., welcher zu seiner Zeit das jues ad plebam behaltet, ist im 10 Jahr. (...) [2]