Amtsblatt G 1835 No.30 Verord.201: Unterschied zwischen den Versionen
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↑ Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1835, Nr.30, Verordnung Nr.201, S.630 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums
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Aktuelle Version vom 21. August 2015, 16:24 Uhr
- 20.7.1835, Gumbinnen: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1835, No.30, Verordnung No.201
- Neu entstandene Etablissements
- Das im Kreise Goldapp, etwa Funfzig Schritte westlich von der Straße von Szittkehmen nach Mehlkehmen, zwischen Ribbenischken und Szittkehmen belegene, neue entstandene Etablissement hat den Namen Neu Pellkawen erhalten. [1]