Amtsblatt G 1835 No.30 Verord.201: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 21. August 2015, 16:24 Uhr

  • 20.7.1835, Gumbinnen: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1835, No.30, Verordnung No.201
Neu entstandene Etablissements
Das im Kreise Goldapp, etwa Funfzig Schritte westlich von der Straße von Szittkehmen nach Mehlkehmen, zwischen Ribbenischken und Szittkehmen belegene, neue entstandene Etablissement hat den Namen Neu Pellkawen erhalten. [1]
  1. Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1835, Nr.30, Verordnung Nr.201, S.630 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums