Ad interim: Unterschied zwischen den Versionen
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;Bedeutung: unterdessen, einstweilen, mittlerweile; vorläufig | ;Bedeutung: unterdessen, einstweilen, mittlerweile; vorläufig <ref>Quelle: Der kleine Stowasser Hrsg. Michael Petschenig (1913)</ref> | ||
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Aktuelle Version vom 31. August 2015, 08:04 Uhr
Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > ad interim
Amtssprache
- ad interim (lat.), a. i. (Abk.)
- Bedeutung
- unterdessen, einstweilen, mittlerweile; vorläufig [1]
Beispiel
- Haus Ostendorf: 1759 den 11te Januar (...) und der Sohn ahn Händen mangelhaft, wohl nimmer zu des Erbes Administration capabel seyn würde, auch das Erbe ad interim behuef deren Kinderen durch andere verwalten zu laeßen nicht dienlich, noch thuenlich (...) [2]