Pro nunc: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
(kein Unterschied)
|
Version vom 3. September 2015, 16:54 Uhr
Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > pro nunc
Amtssprache
- pro nunc (lat.)
- Bedeutung
- für jetzt, ausnahmsweise (ohne Dauerfolgen) [1]
Beispiel
- Haus Ostendorf: " 1759 den 2te July. (...) und weg des Anschlags die jetzige betrübte Zeiten und Zustandt des gantz gering Kottens zu consideriren, haben den Kotten nach Aigenthumbsrecht geg. auß dem Lagerbuch vorgelesenen Phächte und Dienste ahngenhommen und zum Gewinn pro nunc 5 Rt zu zahlen ahngelobt. (...)" [2]