Zollhaus (Zoll): Unterschied zwischen den Versionen
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# es bezeichnet oft ein | # es bezeichnet oft ein größeres, auch befestigtes Gebäude. amtlich nicht mehr üblich, daher wohl nur noch gebraucht, wenn das Haus als Haus gemeint ist, und wenn von früherer Zeit die Rede ist, <ref> '''Quelle:''' Deutsches Wörterbuch. Jacob und Wilhelm Grimm. ( Leipzig 1854 ff.) </ref> | ||
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Aktuelle Version vom 6. Dezember 2015, 09:28 Uhr
- Bedeutung im 18. Jhdt
- Zollhaus, dasjenige Haus, wo der Zoll entrichtet wird. [1]
- Bedeutung im 19. Jhdt
- es bezeichnet oft ein größeres, auch befestigtes Gebäude. amtlich nicht mehr üblich, daher wohl nur noch gebraucht, wenn das Haus als Haus gemeint ist, und wenn von früherer Zeit die Rede ist, [2]
Beispiel
1769 in Handorf, Amt Wolbeck, ein schatzfreies Zoll- und Wirtshaus.