Glockenklang: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 25. August 2006, 07:51 Uhr
Der Glockenklang bezeichnet das Gebiet, in dem der Landesherr das Recht hatte, durch Sturmläuten die Untertanen auzubieten. Dies geschah meist zur Verteidigung.
In der Reichsstadt Aachen zum Beispiel war es das die Stadt direkt umgebende Gebiet des Aachener Reiches, auch "Extra muros" genannt.