Amtsblatt G 1856 No.51 Verord.377: Unterschied zwischen den Versionen
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↑ Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1856, Nr.51, Verord. 377, S.305 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums
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Aktuelle Version vom 8. Januar 2016, 19:36 Uhr
- 1.12.1856, Gumbinnen: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1856, No.51, Verordnung 377
- Die Einpfarrung des Förster-Etablissements Teufelsberg zur Kirche in Kutten betreffend
- Es wird hierdurch zu allgemeinen Kenntniß gebracht, daß die Einpfarrung der bis jetzt keinem Kirchenverbande zugewiesenen Förster-Etablissements
Teufelsberg zur Kirche in Kutten, Kreises Angerburg, angeordnet und als 1sten Januar k. J. ab erfolgt,zu betrachten ist. [1]