Amtsblatt G 1862 No.52 Verord.466: Unterschied zwischen den Versionen
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:''Bekanntmachung des Königl. Konsistoriums zu Königsberg und der Königl. Regierungen zu Königsberg und Gumbinnen. '' | :''Bekanntmachung des Königl. Konsistoriums zu Königsberg und der Königl. Regierungen zu Königsberg und Gumbinnen. '' | ||
: '''No.466''' Die nachstehenden Urkunden, betreffend die Bildung des neuen Kirchspiels Gr.-Carpowen, Kreises Darkehmen, aus Ortschaften der Kirchspiele Nordenburg und Trempen, werden, nachdem sie von dem Minister der geistlichen Angelegenheiten im Einverständni? mit dem evangelischen Ober-Kirchrath bestätigt worden, hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, das die indenselben enthaltenen Bestimmungen mit dem 1sten Januar 1863 ins Leben treten. | : '''No.466''' Die nachstehenden Urkunden, betreffend die Bildung des neuen Kirchspiels Gr.-Carpowen, Kreises Darkehmen, aus Ortschaften der Kirchspiele Nordenburg und Trempen, werden, nachdem sie von dem Minister der geistlichen Angelegenheiten im Einverständni? mit dem evangelischen Ober-Kirchrath bestätigt worden, hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, das die indenselben enthaltenen Bestimmungen mit dem 1sten Januar 1863 ins Leben treten. | ||
: '''Urkunde'''<br> | : '''Urkunde'''<br> | ||
:betreffend die Einrichtung des evangelischen Kirchspiels Orlowen,Kreies Lötzen. | :betreffend die Einrichtung des evangelischen Kirchspiels Orlowen,Kreies Lötzen. | ||
Version vom 11. Januar 2016, 19:36 Uhr
- 8.11.1862, Gumbinnen: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1862, No.52, Verordnung No.466
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- ↑ Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1862, Nr.52, Verordnung Nr.466, S.319-326 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums