Amtsblatt G 1862 No.52 Verord.466: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''8.11.1862, Gumbinnen:''' Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1862, No.52, Verordnung No.466
* '''20.10/8.11.1862, Gumbinnen:''' Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1862, No.52, Verordnung No.466
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:''Bekanntmachung des Königl. Konsistoriums zu Königsberg und der Königl. Regierungen zu Königsberg und Gumbinnen. ''
:''Bekanntmachung des Königl. Konsistoriums zu Königsberg und der Königl. Regierungen zu Königsberg und Gumbinnen. ''
: '''No.466''' Die nachstehenden Urkunden, betreffend die Bildung des neuen Kirchspiels Gr.-Carpowen, Kreises Darkehmen, aus Ortschaften der Kirchspiele Nordenburg und Trempen, werden, nachdem sie von dem Minister der geistlichen Angelegenheiten im Einverständni? mit dem evangelischen Ober-Kirchrath bestätigt worden, hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, das die indenselben enthaltenen Bestimmungen mit dem 1sten Januar 1863 ins Leben treten.
: '''No.466''' Die nachstehenden Urkunden, betreffend die Bildung des neuen Kirchspiels Gr.-Carpowen, Kreises Darkehmen, aus Ortschaften der Kirchspiele Nordenburg und Trempen, werden, nachdem sie von dem Minister der geistlichen Angelegenheiten im Einverständni? mit dem evangelischen Ober-Kirchrath bestätigt worden, hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, das die in denselben enthaltenen Bestimmungen mit dem 1sten Januar 1863 ins Leben treten.
: '''Urkunde'''<br>
: '''Urkunde'''<br>
:betreffend die Einrichtung des evangelischen Kirchspiels Orlowen,Kreies Lötzen.
:betreffend derErection des evangelischen Kirchspiels Gr.-Carpowen, Kreies Darkehmen.
:Mit Genehmigung des Herrn Ministers der geistlichen, Unterrichts- und Medicinal-Angelegenheiten und des evangelischen Oberkirchenraths wird<br>in Orlowen, Kreises Lötzen, ein neues evangelisches Kirchen- und Pfarrer-System nunmehr definitiv unter vollständiger Abzweigung der dazu<br>geschlagenen Ortschaften von ihrem bisherigen Kirchen-Verbande eingerichtet und darüber die nachstehende Urkunde ausgefertigt.
:Der nordöstliche Theil des Kirchspiel Nordenburg, Kreies Gerdauen, und der westliche Theil des Kirchspiels Trempen, Kreises Darkehmen, sind bisher kirchlich sehr mangelhaft versorgt gewesen, indem die dortgelegenen Ortschaften von den Kirchort sehr weit entfernt sind. Es ist deshalb bereits im Jahre 1847 ein provisorischer Hilfsgeistlicher für die Ortschaften angestellt, und in Gr.-Carpowen, stanioniert worden. Nachdem nunmehr die vorbereitenden VerhandlungenBehufs-Constituuirung des evangelischen beendigt sind ist mit Genehmigung des Ministers der geistlichen Angelegenheiten und des evangelischen Oberrath die nachstehende Erektions-Urkunde ausgefertigt.
::§1. Das evangelische Kirchspiel Orlowen wird aus folgenden Ortschaften gebildet:
::§1. Das evangelische Kirchspiel Orlowen wird aus folgenden Ortschaften gebildet:
:::'''A.''' 1. [[Orlowen (Landkreis Lötzen)|Orlowen]], 2. [[Grondzken|Grondzken]], 3. [[Sczyballen (Ksp. Orlowen)|Sozyballen]], 4. [[Groß Kowalewsken|Groß Kowalewsken]], 5. [[Groß Lenkuk|Lenkuk]], 6. [[Rhog]], 7. [[Klein Kowalewsken]], 8. [[Lipowen ( Landkreis Lötzen)|Lipowen]], 9. [[Jorkowen]],<br>10. [[Steinbach (Kreis Angerburg)|Steinbach]], 11. [[Walisko|Wallisko]], 12. [[Haasznen|Haaßnen]], 13. [[Forsthaus Rogonnen|Klein Rogonnen]], 14. [[Grünheyde (Landkreis Oletzko)|Grünheide]], 15. [[Friedrichsheyde|Friedrichsheide]], 16. [[Wessolowen]], 17. [[Masserguth]],<br>18. [[Pietraschen (Landkreis Lyck)|Pietraschen]], 19. [[Gaylowken]] und 20. [[Dobrowolla|Dobrowolla]].  
:::'''A.''' 1. [[Orlowen (Landkreis Lötzen)|Orlowen]], 2. [[Grondzken|Grondzken]], 3. [[Sczyballen (Ksp. Orlowen)|Sozyballen]], 4. [[Groß Kowalewsken|Groß Kowalewsken]], 5. [[Groß Lenkuk|Lenkuk]], 6. [[Rhog]], 7. [[Klein Kowalewsken]], 8. [[Lipowen ( Landkreis Lötzen)|Lipowen]], 9. [[Jorkowen]],<br>10. [[Steinbach (Kreis Angerburg)|Steinbach]], 11. [[Walisko|Wallisko]], 12. [[Haasznen|Haaßnen]], 13. [[Forsthaus Rogonnen|Klein Rogonnen]], 14. [[Grünheyde (Landkreis Oletzko)|Grünheide]], 15. [[Friedrichsheyde|Friedrichsheide]], 16. [[Wessolowen]], 17. [[Masserguth]],<br>18. [[Pietraschen (Landkreis Lyck)|Pietraschen]], 19. [[Gaylowken]] und 20. [[Dobrowolla|Dobrowolla]].  

Version vom 11. Januar 2016, 19:53 Uhr

  • 20.10/8.11.1862, Gumbinnen: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1862, No.52, Verordnung No.466
Bekanntmachung des Königl. Konsistoriums zu Königsberg und der Königl. Regierungen zu Königsberg und Gumbinnen.
No.466 Die nachstehenden Urkunden, betreffend die Bildung des neuen Kirchspiels Gr.-Carpowen, Kreises Darkehmen, aus Ortschaften der Kirchspiele Nordenburg und Trempen, werden, nachdem sie von dem Minister der geistlichen Angelegenheiten im Einverständni? mit dem evangelischen Ober-Kirchrath bestätigt worden, hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, das die in denselben enthaltenen Bestimmungen mit dem 1sten Januar 1863 ins Leben treten.
Urkunde
betreffend derErection des evangelischen Kirchspiels Gr.-Carpowen, Kreies Darkehmen.
Der nordöstliche Theil des Kirchspiel Nordenburg, Kreies Gerdauen, und der westliche Theil des Kirchspiels Trempen, Kreises Darkehmen, sind bisher kirchlich sehr mangelhaft versorgt gewesen, indem die dortgelegenen Ortschaften von den Kirchort sehr weit entfernt sind. Es ist deshalb bereits im Jahre 1847 ein provisorischer Hilfsgeistlicher für die Ortschaften angestellt, und in Gr.-Carpowen, stanioniert worden. Nachdem nunmehr die vorbereitenden VerhandlungenBehufs-Constituuirung des evangelischen beendigt sind ist mit Genehmigung des Ministers der geistlichen Angelegenheiten und des evangelischen Oberrath die nachstehende Erektions-Urkunde ausgefertigt.
§1. Das evangelische Kirchspiel Orlowen wird aus folgenden Ortschaften gebildet:
A. 1. Orlowen, 2. Grondzken, 3. Sozyballen, 4. Groß Kowalewsken, 5. Lenkuk, 6. Rhog, 7. Klein Kowalewsken, 8. Lipowen, 9. Jorkowen,
10. Steinbach, 11. Wallisko, 12. Haaßnen, 13. Klein Rogonnen, 14. Grünheide, 15. Friedrichsheide, 16. Wessolowen, 17. Masserguth,
18. Pietraschen, 19. Gaylowken und 20. Dobrowolla.
Alle diese Ortschaften werden zur evangelischen Parochie Orlowen eingepfarrt.
Zu derselben gehören ferner:
B. Alle evangelischen Einwohner von einzelnen Ansiedlungen und Abbauten, welche sich innerhalb des .....
Die gesamte Verordnung kann im MDZ online gelesen werden, siehe Fußnote [1]
  1. Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1862, Nr.52, Verordnung Nr.466, S.319-326 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums