Die Kirchenbücher in Baden (1957)/17: Unterschied zwischen den Versionen
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{{NE}}''Uneinheitlich'' waren der Kraichgau mit seinen reichsritterschaftlichen (luth) und städtischen Splittergebilden zwischen speyrischen (kath), pfälzischen (ref) und | {{NE}}''Uneinheitlich'' waren der Kraichgau mit seinen reichsritterschaftlichen (luth) und städtischen Splittergebilden zwischen speyrischen (kath), pfälzischen (ref) und württembergischen (luth) Landesteilen, desgleichen das Frankenland, hauptsächlich aus mainzischen und würzburgischen geistlichen Territorien bestehend und durchsetzt mit pfälzischem (ref) und reichsritterschaftllichem (luth) Streugebiet, dazwischen die ebenfalls lutherische Grafschaft Wertheim und der Grenze entlang württembergische (luth) Orte, die 1806 an Baden gekommen sind. Der Einzelort jedoch war fast immer ungemischt geblieben. | ||
Frankenland, hauptsächlich aus mainzischen und würzburgischen geistlichen | |||
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Auch die | {{NE}}Auch die ''reformationsgeschichtlichen Vorgänge'' der einzelnen Landesteile, ja des Einzelorts, sind unter Umständen für die Familienforschung beachtlich. Der Übergang zur Reformation ist meist nicht auf einmal vollzogen worden und oftmals kam mehrfacher Bekenntniswechsel vor. Der Wechsel von lutherisch, reformiert und katholisch ist in der Pfalz oder in Gemeinschaftsterritorien wie Lahr-Mahlberg, in den Reichsstädten oder im Frankenland, wo sich pfälzische, ritterschaftliche oder mainz-würzburgische Territorialrechte, Diözesanzugehörigkeit und oft auch noch der Pfarrsatz gleichzeitig überschnitten, häufig verwirrend. Diesen Verhältnissen muß der Familienforscher, zumal in der Pfalz, Rechnung tragen. Z.B. ist für die Feststellung von Evangelischen in Hockenheim in Betracht zu ziehen: das e KB in Reilingen (ref) oder das in Schwetzingen (luth), vielleicht aber auch das kath KB in Hockenheim, oder bei Hohensachscn ist bei Versagen der zwar schon 1650 beginnenden e KB auch das von Leutershausen (ref) heranzuziehen, wohin H. bis 1741 als ref Fil gehörte, wenn nicht das luth KB in Weinheim Auskunft gibt, wohin die Luth. von H. bis 1804 gehörten, oder aber das kath KB in H. selbst. Für die Kath. in H. wird für Angaben vor dem 1700 beginnenden kath KB wohl auch das schon 1650 beginnende ref KB zu einem Ergebnis führen können. | ||
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Bei allen e Pf wurde daher versucht, den Zeitpunkt der Hinwendung zur | {{NE}}Bei allen e Pf wurde daher versucht, den Zeitpunkt der Hinwendung zur Reformation und deren Förderer (Landesherr, Grundherr) und die Bekenntniszugehörigkeit, soweit nicht aus der Landeszugehörigkeit selbstverständlich, festzustellen. Bei pfälzischen Orten und in den anderen Landesteilen mit mehrfachem Wechsel konnte nur das erste Jahr des Bekenntniswechsels, in der Pfalz auch die Entscheidung der Kirchenteilung von 1705-1707 angeführt werden. Soweit möglich, wurde der an die Kirchenteilung häufig anschließende Übergang des anderen Bekenntnisteils an Nachbarorte oder die Neuerrichtung einer Pfarrei des nicht-anerkannten-Bekenmnisses angegeben<ref>Die Pfalz wurde 1556 luth, 1563 ref. Im 30j Kr setzte eine Rekatholisterung ein, die trotz Wiederherstellung des Protestantismus nach 1643 den ''Bergsträsser Recess'' brachte, Verträge mit Mainz und Worms, wonach die Pfarrdienste zu Seckenheim, Handschuhsheim, Dossenheim, Hemsbach und Laudenbach den Kath. eingeräumt (simultan) werden und in den reichsritterschaftlichen Landesteilen die Luth. m ihrem Recht und Besitz verbleiben sollten, darüber hinaus die Luth., auch dort wo sie bisher nicht vertreten waren, auf Wunsch der Minderheit luth Gottesdienst einführen durften. Der Lieblingsgedanke des Kurfürsten, eine luth-ref Union herbeizuführen, scheiterte. Wohl konnte er 1661 in Heidelberg die Providenzkirche, 1680 in Mannheim die Concordienkirche, die allen 3 christlichen Bekenntnissen dienen sollten, einweihen. Nach dem Aussterben der kurfürstlichen Linie Pfalz-Simmern) | ||
Reformation und deren Förderer (Landesherr, Grundherr) und die | </ref>. | ||
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Version vom 20. Januar 2016, 15:55 Uhr
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Uneinheitlich waren der Kraichgau mit seinen reichsritterschaftlichen (luth) und städtischen Splittergebilden zwischen speyrischen (kath), pfälzischen (ref) und württembergischen (luth) Landesteilen, desgleichen das Frankenland, hauptsächlich aus mainzischen und würzburgischen geistlichen Territorien bestehend und durchsetzt mit pfälzischem (ref) und reichsritterschaftllichem (luth) Streugebiet, dazwischen die ebenfalls lutherische Grafschaft Wertheim und der Grenze entlang württembergische (luth) Orte, die 1806 an Baden gekommen sind. Der Einzelort jedoch war fast immer ungemischt geblieben.
Auch die reformationsgeschichtlichen Vorgänge der einzelnen Landesteile, ja des Einzelorts, sind unter Umständen für die Familienforschung beachtlich. Der Übergang zur Reformation ist meist nicht auf einmal vollzogen worden und oftmals kam mehrfacher Bekenntniswechsel vor. Der Wechsel von lutherisch, reformiert und katholisch ist in der Pfalz oder in Gemeinschaftsterritorien wie Lahr-Mahlberg, in den Reichsstädten oder im Frankenland, wo sich pfälzische, ritterschaftliche oder mainz-würzburgische Territorialrechte, Diözesanzugehörigkeit und oft auch noch der Pfarrsatz gleichzeitig überschnitten, häufig verwirrend. Diesen Verhältnissen muß der Familienforscher, zumal in der Pfalz, Rechnung tragen. Z.B. ist für die Feststellung von Evangelischen in Hockenheim in Betracht zu ziehen: das e KB in Reilingen (ref) oder das in Schwetzingen (luth), vielleicht aber auch das kath KB in Hockenheim, oder bei Hohensachscn ist bei Versagen der zwar schon 1650 beginnenden e KB auch das von Leutershausen (ref) heranzuziehen, wohin H. bis 1741 als ref Fil gehörte, wenn nicht das luth KB in Weinheim Auskunft gibt, wohin die Luth. von H. bis 1804 gehörten, oder aber das kath KB in H. selbst. Für die Kath. in H. wird für Angaben vor dem 1700 beginnenden kath KB wohl auch das schon 1650 beginnende ref KB zu einem Ergebnis führen können.
Bei allen e Pf wurde daher versucht, den Zeitpunkt der Hinwendung zur Reformation und deren Förderer (Landesherr, Grundherr) und die Bekenntniszugehörigkeit, soweit nicht aus der Landeszugehörigkeit selbstverständlich, festzustellen. Bei pfälzischen Orten und in den anderen Landesteilen mit mehrfachem Wechsel konnte nur das erste Jahr des Bekenntniswechsels, in der Pfalz auch die Entscheidung der Kirchenteilung von 1705-1707 angeführt werden. Soweit möglich, wurde der an die Kirchenteilung häufig anschließende Übergang des anderen Bekenntnisteils an Nachbarorte oder die Neuerrichtung einer Pfarrei des nicht-anerkannten-Bekenmnisses angegeben[1].
- ↑ Die Pfalz wurde 1556 luth, 1563 ref. Im 30j Kr setzte eine Rekatholisterung ein, die trotz Wiederherstellung des Protestantismus nach 1643 den Bergsträsser Recess brachte, Verträge mit Mainz und Worms, wonach die Pfarrdienste zu Seckenheim, Handschuhsheim, Dossenheim, Hemsbach und Laudenbach den Kath. eingeräumt (simultan) werden und in den reichsritterschaftlichen Landesteilen die Luth. m ihrem Recht und Besitz verbleiben sollten, darüber hinaus die Luth., auch dort wo sie bisher nicht vertreten waren, auf Wunsch der Minderheit luth Gottesdienst einführen durften. Der Lieblingsgedanke des Kurfürsten, eine luth-ref Union herbeizuführen, scheiterte. Wohl konnte er 1661 in Heidelberg die Providenzkirche, 1680 in Mannheim die Concordienkirche, die allen 3 christlichen Bekenntnissen dienen sollten, einweihen. Nach dem Aussterben der kurfürstlichen Linie Pfalz-Simmern)