Mitteilungen aus der Geschichte von Rüppurr/013: Unterschied zwischen den Versionen

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ihnen die Kirchen versperren, so daß sie an anderen Plätzen ihre
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Versammlungen halten mußten, und als einer der Wormser Priester
Versammlungen halten mußten, und als einer der Wormser Priester
sich verheiratete, mußte er sich vor dem Gericht des Bischofs verantworten  
sich verheiratete, mußte er sich vor dem Gericht des Bischofs verantworten
und es wurde ihm seine Pfründe entzogen. Als der Rat
und es wurde ihm seine Pfründe entzogen. Als der Rat
der Stadt, der öffentlichen Meinung nachgebend, die Wormser Geistlichkeit  
der Stadt, der öffentlichen Meinung nachgebend, die Wormser Geistlichkeit
anwies, ein sittsameres Leben zu führen und gegen die Ubertreter  
anwies, ein sittsameres Leben zu führen und gegen die Ubertreter
dieser Verordnung mit Strafen einschritt, erhob der Bischof
dieser Verordnung mit Strafen einschritt, erhob der Bischof
gegen solche Neuerung heftigen Widerspruch.
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„Eine demütige Ermahnung an die Stadt Worms” vor dem Bischof
„Eine demütige Ermahnung an die Stadt Worms” vor dem Bischof
Reinhard, der seine weltliche Gewalt gegen das Evangelium gebrauche;
Reinhard, der seine weltliche Gewalt gegen das Evangelium gebrauche;
wolle er auf gütliche Ermahnung von seinem Fürnehmen nicht abstehen,  
wolle er auf gütliche Ermahnung von seinem Fürnehmen nicht abstehen,
so sollten sie ihn mit Gewalt vertreiben. (Boos IV, 214.)
so sollten sie ihn mit Gewalt vertreiben. (Boos IV, 214.)


{{NE}}Auf dem Reichstag zu Worms trat er in keiner Weise hervor.
{{NE}}Auf dem Reichstag zu Worms trat er in keiner Weise hervor.
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Kaisers Maximilian auf sich geladen hatte und diese Streitigkeiten
Kaisers Maximilian auf sich geladen hatte und diese Streitigkeiten
noch immer fortdauerten, so wünschte er abzudanken und bewog das
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Kapitel einen <tt>coadjutor</tt> Beistand - zu wählen, der ihm nach-
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folge. Das Kapitel wählte den Kanonikus Philipp von Flörsheim,
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Version vom 22. Januar 2016, 14:14 Uhr

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Mitteilungen aus der Geschichte von Rüppurr
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1513/14 ein warnendes Vorzeichen des Sturmes für Kirche und Reich zu erblicken, hat er durch Agenten das Feuer der Empörung geschürt Die Fehde seiner Stadt mit Franz von Sickingen, die dem Wohlstand seiner Bürger die schwersten Wunden schlug, benutzte er als willkommene Gelegenheit, die Stadt zu beugen und sie 1519 mit Unterstützung des Pfalzgrafen zu zwingen, daß sie auf die Freiheiten verzichtete, die Kaiser Max I. ihr erst feierlich bestätigt hatte. So half auch er, wie sein Vorgänger Bischof Dalberg, daß die Bürger- schaft von Worms durch die ihr aufgedrungenen Streitigkeiten und durch die kirchlichen Steuerprivilegien an den Rand des wirtschaft- lichien Ruins geführt wurde und zu dem Glaubenssatz gelangte, daß die Bischöfe und ihre Anhänger die eigentlichen Landverderber und „aller List und Bosheit voll seien”. Als Rat und Gemeinde etliche Priester bestellten, die das Evangelium predigten, ließ der Bischof ihnen die Kirchen versperren, so daß sie an anderen Plätzen ihre Versammlungen halten mußten, und als einer der Wormser Priester sich verheiratete, mußte er sich vor dem Gericht des Bischofs verantworten und es wurde ihm seine Pfründe entzogen. Als der Rat der Stadt, der öffentlichen Meinung nachgebend, die Wormser Geistlichkeit anwies, ein sittsameres Leben zu führen und gegen die Ubertreter dieser Verordnung mit Strafen einschritt, erhob der Bischof gegen solche Neuerung heftigen Widerspruch.

      Wohl hatten die Evangelischen in Wittenberg Hoffnung für ihn, weil seine 2 Neffen in Wittenberg studierten, aber diese Hoffnung erwies sich als Täuschung, denn der Wormser Bischof bekämpfte mit Nachdruck die Ketzerei und wurde deshalb von Johann Bockenrod in einer Elegie gepriesen (Boos IV 206). Die Bulle Hadrians VI vom Mai 1522, worin der Papst die Stadt Worms väterlich ermahnt, die teuflische lutherische Lehre ja nicht anzunehmen, händigte er dem Rate aus, dieser aber lehnte das Ansuchen des Bischofs, dem Papst zu antworten, ab. (Boos IV, 212.) Die Stadt war eben für die Reformation. Hutten warnte in seiner Schrift vom 27. Juli 1522 „Eine demütige Ermahnung an die Stadt Worms” vor dem Bischof Reinhard, der seine weltliche Gewalt gegen das Evangelium gebrauche; wolle er auf gütliche Ermahnung von seinem Fürnehmen nicht abstehen, so sollten sie ihn mit Gewalt vertreiben. (Boos IV, 214.) –

      Auf dem Reichstag zu Worms trat er in keiner Weise hervor. Da aber der Bischof wegen seiner beständigen Streitigkeiten gegen die Reichsstadt Worms schon die Ungnade des 1519 verstorbenen Kaisers Maximilian auf sich geladen hatte und diese Streitigkeiten noch immer fortdauerten, so wünschte er abzudanken und bewog das Kapitel einen coadjutor – Beistand –- zu wählen, der ihm nach- folge. Das Kapitel wählte den Kanonikus Philipp von Flörsheim,