Mitteilungen aus der Geschichte von Rüppurr/045: Unterschied zwischen den Versionen

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möchte, ob er schon mit den Inwohnern zu Rüppurr, die
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berechtigt (nämlich zum Weiden); Sie werden mit ½ fl. gestraft
berechtigt (nämlich zum Weiden); Sie werden mit ½ fl. gestraft
für jedes Stück und das Vieh ist zu pfänden bis die Strafe erlegt
für jedes Stück und das Vieh ist zu pfänden bis die Strafe erlegt
ist. 1749 ist eine Herrschaftswiese in Faudenbruch 44 M, 20 R.
ist. 1749 ist eine Herrschaftswiese in Faudenbruch 44 M, 20 R.
groß zu verpachten. Die Gemeinde bietet per Morgen 3 fl 30 Kr., aber
groß zu verpachten. Die Gemeinde bietet per Morgen 3 fl 30 Kr., aber
nicht mehr, weil sie schlecht sei und oft unter Wasser. Die Gemeinde
nicht mehr, weil sie schlecht sei und oft unter Wasser. Die Gemeinde
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in der Gemeinde austeilen und lehensweise 3 fl 30 Kr; per Morgen,
in der Gemeinde austeilen und lehensweise 3 fl 30 Kr; per Morgen,
sind 154 fl. 26¼ Kr., geben. Sie soll aber, 4 fl. geben, gibt aber
sind 154 fl. 26¼ Kr., geben. Sie soll aber, 4 fl. geben, gibt aber
nur 3 fl. 30 Kr., und es wird genehmigt. Im selbigen Spätjahr
nur 3 fl. 30 Kr., und es wird genehmigt. Im selbigen Spätjahr
klagt die Gemeinde, durch die Holländische Flößgesellschaft habe sie
klagt die Gemeinde, durch die Holländische Flößgesellschaft habe sie
großen Schaden an ihrer Wiese gehabt, das Heu sei ihnen gänzlich
großen Schaden an ihrer Wiese gehabt, das Heu sei ihnen gänzlich
verdorben; sie bitten um Nachlaß. Nach der Untersuchung ist der
verdorben; sie bitten um Nachlaß. Nach der Untersuchung ist der
Schaden aber nicht durch Flöße, sondern durch Regen und Uberschwemmung  
Schaden aber nicht durch Flöße, sondern durch Regen und Uberschwemmung
entstanden und beträgt nur ein Drittel des angegebenen.
entstanden und beträgt nur ein Drittel des angegebenen.
1751 ist ein Äckerle in der Schelmengrube 1 V 6 R. von der Herrschaft  
1751 ist ein Äckerle in der Schelmengrube 1 V 6 R. von der Herrschaft
zu verpachten. Es haften aber acht Stück Gänse darauf und
zu verpachten. Es haften aber acht Stück Gänse darauf und
wenn diese bleiben sollen, sei es geschenkt zu teuer. Wenn nur die
wenn diese bleiben sollen, sei es geschenkt zu teuer. Wenn nur die
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und 2 Viertel 32 Ruten und 3 Viertel 14 Ruten auf die Krautäcker
und 2 Viertel 32 Ruten und 3 Viertel 14 Ruten auf die Krautäcker
stoßend.
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Bruchartsweg l Morgen 3 Viertel, auf den See stoßend 2 Morgen
Bruchartsweg l Morgen 3 Viertel, auf den See stoßend 2 Morgen
3 Viertel 29 Ruten; 1 Morgen 2 Viertel in Steinäckern, 3 Viertel
3 Viertel 29 Ruten; 1 Morgen 2 Viertel in Steinäckern, 3 Viertel
21 Ruten im Schilfrain, 1 Morgen 1 Viertel 37 Ruten am See.
21 Ruten im Schilfrain, 1 Morgen 1 Viertel 37 Ruten am See.
Im Unterfeld: 1 Morgen 38 Ruten am Ettlinger See, 3 Morgen  
Im Unterfeld: 1 Morgen 38 Ruten am Ettlinger See, 3 Morgen
auf die Wiesen, 1 Morgen 1 Viertel 35 Ruten im Otterswinkel,
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1 Morgen 6 Ruten auf der Bußwieß, 1 Morgen 12 Ruten auf die
1 Morgen 6 Ruten auf der Bußwieß, 1 Morgen 12 Ruten auf die
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Aktuelle Version vom 22. Januar 2016, 16:05 Uhr

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Mitteilungen aus der Geschichte von Rüppurr
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möchte, ob er schon mit den Inwohnern zu Rüppurr, die mehrenteils um sich zu greifen gewohnt und vornehmlich mit ihrem Vieh auf Feldern, Wiesen und Weiden Schaden verursachen, vielfältige Händel und Zänkerei habe, woran er sich aber nicht kehre. Er hat 32 Stück Kühe und Farren und Kälber. Die untere Wiese wird von den vielen Wildschweinen sehr verwüstet. Die Rüppurrer grasen und rupfen auch die Frucht mit aus, ziehen mit ihren Pferden auf die herrschaftlichen Wiesen uud drohen dem Aufseher und seinen Knechten Hals und Beine abzuschlagen; sie seien aber nicht dazu berechtigt (nämlich zum Weiden); Sie werden mit ½ fl. gestraft für jedes Stück und das Vieh ist zu pfänden bis die Strafe erlegt ist. – 1749 ist eine Herrschaftswiese in Faudenbruch 44 M, 20 R. groß zu verpachten. Die Gemeinde bietet per Morgen 3 fl 30 Kr., aber nicht mehr, weil sie schlecht sei und oft unter Wasser. Die Gemeinde hat aber kein Gebot getan bei der Versteigerung, sondern will es für sich in der Gemeinde austeilen und lehensweise 3 fl 30 Kr; per Morgen, sind 154 fl. 26¼ Kr., geben. Sie soll aber, 4 fl. geben, gibt aber nur 3 fl. 30 Kr., und es wird genehmigt. – Im selbigen Spätjahr klagt die Gemeinde, durch die Holländische Flößgesellschaft habe sie großen Schaden an ihrer Wiese gehabt, das Heu sei ihnen gänzlich verdorben; sie bitten um Nachlaß. Nach der Untersuchung ist der Schaden aber nicht durch Flöße, sondern durch Regen und Uberschwemmung entstanden und beträgt nur ein Drittel des angegebenen. 1751 ist ein Äckerle in der Schelmengrube 1 V 6 R. von der Herrschaft zu verpachten. Es haften aber acht Stück Gänse darauf und wenn diese bleiben sollen, sei es geschenkt zu teuer. Wenn nur die Gült, der Zehnte und die Schatzung darauf bleiben, werden 20 fl. und zuletzt 35 fl. geboten. Es wird nun auf nur drei Jahre verpachtet und-um 7 fl. abgegeben. 1754 wird es wieder auf sechs Jahre verpachtet um jährlich 3 fl. 45 Kr.

      Genauen Einblick in die Güterverhältnisse gibt das Lagerbuch 1743 von F. Dietrich, darin die der Einwohnerschaft gesamten, sowohl zinsbaren als zinsfreien Güter beschrieben werden.

      Die Herren Patres Jesuiten haben 3 Viertel 10 Ruten Wiesen und 2 Viertel 32 Ruten und 3 Viertel 14 Ruten auf die Krautäcker stoßend.       Das Stift Ettlingen hat im Obernfeld l Viertel 32 Ruten, am Bruchartsweg l Morgen 3 Viertel, auf den See stoßend 2 Morgen 3 Viertel 29 Ruten; 1 Morgen 2 Viertel in Steinäckern, 3 Viertel 21 Ruten im Schilfrain, 1 Morgen 1 Viertel 37 Ruten am See. Im Unterfeld: 1 Morgen 38 Ruten am Ettlinger See, 3 Morgen auf die Wiesen, 1 Morgen 1 Viertel 35 Ruten im Otterswinkel, [1] 1 Morgen 6 Ruten auf der Bußwieß, 1 Morgen 12 Ruten auf die

  1. GenWiki-Red.:Öttingerwinkel.(handschr. Ergänzung)