Mitteilungen aus der Geschichte von Rüppurr/050: Unterschied zwischen den Versionen

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das Faudenbrucheck mit Morgen auf 5 Jahre zu genießen be-
 
das Faudenbrucheck mit 1«,X2 Morgen auf 5 Jahre zu genießen be-
kommen, derart, daß sie das erste Jahr das Gras mähe und dörre,
kommen, derart, daß sie das erste Jahr das Gras mähe und dörre,
die übrigen Jahre aber mit der Sichel grase und zwar zur Unter-
die übrigen Jahre aber mit der Sichel grase und zwar zur Unterhaltung
haltung eines Farren. Dagegen solle die Gemeinde den Platz mit
eines Farren. Dagegen solle die Gemeinde den Platz mit
Holz anpflanzen auf ihre Kosten und wenn solches nicht geschieht, solle
Holz anpflanzen auf ihre Kosten und wenn solches nicht geschieht, solle
sie für jedes Jahr 4 fl zahlen, sind 21 fl 54 Kr. Da das Holz nicht
sie für jedes Jahr 4 fl zahlen, sind 21 fl 54 Kr. Da das Holz nicht
gepflanzt worden ist, ist sie die 21 fl schuldig und für zwei Stämme
gepflanzt worden ist, ist sie die 21 fl schuldig und für zwei Stämme
Eichen 3 fl 24 Kr., zusammen 24 fl 57 Kr. Als Grund gibt sie an,
Eichen 3 fl 24 Kr., zusammen 24 fl 57 Kr. Als Grund gibt sie an,
daß ihr nichts abgefordert worden sei. 10 fl 37 se Kr. werden ihr
daß ihr nichts abgefordert worden sei. 10 fl 37/<sub>2</sub> Kr. werden ihr
nachgelassen. - Zur selben Zeit bittet der Ettlinger Bürgermeister
nachgelassen. - Zur selben Zeit bittet der Ettlinger Bürgermeister
und Rat, daß die Unterhaltung des Albfluss es aus die Landeskasse
und Rat, daß die Unterhaltung des ''Albfluss'' es aus die Landeskasse
übernommen werde, Sie hätten so viel mit Säuberung und Unter-
übernommen werde. Sie hätten so viel mit Säuberung und Unterhaltung
haltung der Murg, Federbach und des Rheindamms zu tun, daß,
der Murg, Federbach und des Rheindamms zu tun, daß,
wenn nicht in dieser Weise Billigkeit geübt werde, die Stadt Ettlingen
wenn nicht in dieser Weise Billigkeit geübt werde, die Stadt Ettlingen
in wenig Jahren nichts als bettelarme Bürger zu anohnern behalten
in wenig Jahren nichts als bettelarme Bürger zu Inwohnern behalten
würde. Die Reinigung der Alb und der damit verbundenen Gräben
würde. Die Reinigung der Alb und der damit verbundenen Gräben
kostete im Jahre 1772: 7264 fl. Die Stadt bekommt Erleichterung -
kostete im Jahre 1772: 7264 fl. Die Stadt bekommt Erleichterung -
1778 machte ein Hiesiger, der Zoller Kiefer, wegen des Entensees,
1778 machte ein Hiesiger, der Zoller Kiefer, wegen des ''Entensees'',
ein Acker von 41-«2 Morgen, folgende Eingabe: »Das Feld bringt
ein Acker von 41½ Morgen, folgende Eingabe: „Das Feld bringt
keinen Ertrag, da es nur alle 2 Jahre gebaut wird. Da Ew. Hoheit
keinen Ertrag, da es nur alle 2 Jahre gebaut wird. Da Ew. Hoheit
 
auf alle mögliche Weise den Ackerbau als eine Quelle der bürgerlichen
auf alle mögliche Weise den Ackerbau als eine Quelle der bürgerlichen -
Nahrung und des Wohlstandes landesväterlich zu befördern sich zum
 
Nahrung und des Wohlstandes landesoäterlich zu befördern sich zum
preiswürdigen Augenmerk genommen haben, so wage ich zu bitten,
preiswürdigen Augenmerk genommen haben, so wage ich zu bitten,
mir den Platz um 500 fl überlassen zu wollen« Das Stück wurde
mir den Platz um 500 fl überlassen zu wollen.” Das Stück wurde
aber von vier Hiesigen in Teilen ersteigert um 1051 fl und dann bot
aber von vier Hiesigen in Teilen ersteigert um 1051 fl und dann bot
der Müller Biterolf 1082 fl ohne Akzis 2c. 2c. — Jm selben Jahr
der Müller Biterolf 1082 fl ohne Akzis etc. etc. – Im selben Jahr
soll in der Wässerungseinrichtung der herrschaftlichen Seematte
soll in der ''Wässerungseinrichtung'' der herrschaftlichen Seematte
zwischen Rüppurr nnd Ettlingen, der vorhandene Abzugsgraben ge-
zwischen Rüppurr nnd Ettlingen, der vorhandene Abzugsgraben geräumt
räumt und tiefer gelegt werden, was auch geschieht; die laufende
und tiefer gelegt werden, was auch geschieht; die laufende
Rute Um 381s2 Kr. Die Gemeinde bittet um Nachlaß des schuldigen
Rute Um 38½ Kr. Die Gemeinde bittet um Nachlaß des schuldigen
Waidgeldes mit 27 fl; 10 fl werden nachgelassen. 1780 bekommen
Waidgeldes mit 27 fl; 10 fl werden nachgelassen. 1780 bekommen
Ad. Schnäbele und Fr. Kiefer zur Erweiterung ihrer Höfe jeder 20
Ad. Schnäbele und Fr. Kiefer zur Erweiterung ihrer Höfe jeder 20
bis 30 Ruten, den Morgen zu 100 fl gerechnet. Sie sollen aber
bis 30 Ruten, den Morgen zu 100 fl gerechnet. Sie sollen aber
eine steinerne Mauer aufführen, die wieder 150fl kostet, deshalb
eine steinerne Mauer aufführen, die wieder 150 fl kostet, deshalb
wollen sie es mit Planken zumachen, die auch jede Beschädigung durch
wollen sie es mit Planken zumachen, die auch jede Beschädigung durch
Vieh oder Hühner ausschließen würden, was genehmigt wird.
Vieh oder Hühner ausschließen würden, was genehmigt wird.


1781 ist der Viehstand bei 79 Bürgern und 329 Morgen Acker
{{NE}}1781 ist der ''Viehstand'' bei 79 Bürgern und 329 Morgen Acker
und 118 Morgen Wiesen 178. Stück Rindoieh und 101 Pferde.
und 118 Morgen Wiesen 178 Stück Rindvieh und 101 Pferde.


1782 bittet K. V. Dolde, Taglöhner und Gg. V. Rau um einen
{{NE}}1782 bittet K. V. Dolde, Taglöhner und Gg. V. Rau um einen
Hausplatz, da im Dorf keiner mehr zu haben sei. Sie bekommen
Hausplatz, da im Dorf keiner mehr zu haben sei. Sie bekommen
11s2 Viertel am Ende des Kammerguts gegen Bezahlung und unter
Viertel am Ende des Kammerguts gegen Bezahlung und unter
der Bedingung, daß sie sich mit dem Kloster Lichtental wegen des
der Bedingung, daß sie sich mit dem Kloster Lichtental wegen des
demselben zustehenden Zehnten gehörig abfinden sollen. - 1782: Die
demselben zustehenden Zehnten gehörig abfinden sollen. - 1782: Die

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das Faudenbrucheck mit 1½ Morgen auf 5 Jahre zu genießen be- kommen, derart, daß sie das erste Jahr das Gras mähe und dörre, die übrigen Jahre aber mit der Sichel grase und zwar zur Unterhaltung eines Farren. Dagegen solle die Gemeinde den Platz mit Holz anpflanzen auf ihre Kosten und wenn solches nicht geschieht, solle sie für jedes Jahr 4 fl zahlen, sind 21 fl 54 Kr. Da das Holz nicht gepflanzt worden ist, ist sie die 21 fl schuldig und für zwei Stämme Eichen 3 fl 24 Kr., zusammen 24 fl 57 Kr. Als Grund gibt sie an, daß ihr nichts abgefordert worden sei. 10 fl 37/2 Kr. werden ihr nachgelassen. –- Zur selben Zeit bittet der Ettlinger Bürgermeister und Rat, daß die Unterhaltung des Albfluss es aus die Landeskasse übernommen werde. Sie hätten so viel mit Säuberung und Unterhaltung der Murg, Federbach und des Rheindamms zu tun, daß, wenn nicht in dieser Weise Billigkeit geübt werde, die Stadt Ettlingen in wenig Jahren nichts als bettelarme Bürger zu Inwohnern behalten würde. Die Reinigung der Alb und der damit verbundenen Gräben kostete im Jahre 1772: 7264 fl. Die Stadt bekommt Erleichterung –- 1778 machte ein Hiesiger, der Zoller Kiefer, wegen des Entensees, ein Acker von 41½ Morgen, folgende Eingabe: „Das Feld bringt keinen Ertrag, da es nur alle 2 Jahre gebaut wird. Da Ew. Hoheit auf alle mögliche Weise den Ackerbau als eine Quelle der bürgerlichen Nahrung und des Wohlstandes landesväterlich zu befördern sich zum preiswürdigen Augenmerk genommen haben, so wage ich zu bitten, mir den Platz um 500 fl überlassen zu wollen.” Das Stück wurde aber von vier Hiesigen in Teilen ersteigert um 1051 fl und dann bot der Müller Biterolf 1082 fl ohne Akzis etc. etc. – Im selben Jahr soll in der Wässerungseinrichtung der herrschaftlichen Seematte zwischen Rüppurr nnd Ettlingen, der vorhandene Abzugsgraben geräumt und tiefer gelegt werden, was auch geschieht; die laufende Rute Um 38½ Kr. – Die Gemeinde bittet um Nachlaß des schuldigen Waidgeldes mit 27 fl; 10 fl werden nachgelassen. – 1780 bekommen Ad. Schnäbele und Fr. Kiefer zur Erweiterung ihrer Höfe jeder 20 bis 30 Ruten, den Morgen zu 100 fl gerechnet. Sie sollen aber eine steinerne Mauer aufführen, die wieder 150 fl kostet, deshalb wollen sie es mit Planken zumachen, die auch jede Beschädigung durch Vieh oder Hühner ausschließen würden, was genehmigt wird.

      1781 ist der Viehstand bei 79 Bürgern und 329 Morgen Acker und 118 Morgen Wiesen 178 Stück Rindvieh und 101 Pferde.

      1782 bittet K. V. Dolde, Taglöhner und Gg. V. Rau um einen Hausplatz, da im Dorf keiner mehr zu haben sei. Sie bekommen 1½ Viertel am Ende des Kammerguts gegen Bezahlung und unter der Bedingung, daß sie sich mit dem Kloster Lichtental wegen des demselben zustehenden Zehnten gehörig abfinden sollen. –- 1782: Die