Mitteilungen aus der Geschichte von Rüppurr/058: Unterschied zwischen den Versionen

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
(Halbgeviert)
 
Zeile 11: Zeile 11:
bittet er wieder. Das Vogtsamt schütze absichtlich, aber irrtümlich zu
bittet er wieder. Das Vogtsamt schütze absichtlich, aber irrtümlich zu
geringes Vermögen vor. Er macht eine Eingabe an S. K. Hoheit
geringes Vermögen vor. Er macht eine Eingabe an S. K. Hoheit
und wird jetzt angenommen. 1822 bekommt eine Christine N. von
und wird jetzt angenommen. 1822 bekommt eine Christine N. von
hier, deren Bitte um schutzbürgerliche Aufnahme ihres Verlobten in
hier, deren Bitte um schutzbürgerliche Aufnahme ihres Verlobten in
Rüppurr, des Soldaten Meißner aus P., wiederholt abgewiesen worden
Rüppurr, des Soldaten Meißner aus P., wiederholt abgewiesen worden
ist, für ihre vier unehelichen Kinder wöchentlich 1 fl., hälftig aus der
ist, für ihre vier unehelichen Kinder wöchentlich 1 fl., hälftig aus der
Amtskasse, hälftig aus der Gemeindekasse. 1822 will ein Leineweber,  
Amtskasse, hälftig aus der Gemeindekasse. 1822 will ein Leineweber,
Trainsoldat S. aus Herbolzheim, sich mit Barbara K. von
Trainsoldat S. aus Herbolzheim, sich mit Barbara K. von
hier verheiraten, da die Weber von hier sich auch wie er von der
hier verheiraten, da die Weber von hier sich auch wie er von der
auswärtigen Kundschaft ernähren. Er wird aber wegen Vermögenslosigkeit  
auswärtigen Kundschaft ernähren. Er wird aber wegen Vermögenslosigkeit
abgewiesen.
abgewiesen.


{{NE}}1831 wird die Annahme des Hirschwirtschaftsbesitzers, Metzger
{{NE}}1831 wird die Annahme des Hirschwirtschaftsbesitzers, Metzger
Steinius als Bürger in Rüppurr, obgleich er ein Vermögen von
Steinius als Bürger in Rüppurr, obgleich er ein Vermögen von
4007 fl. 39 Kr. besitzt, ohne das zu hoffende, von der Gemeinde abgewiesen,  
4007 fl. 39 Kr. besitzt, ohne das zu hoffende, von der Gemeinde abgewiesen,
da, wie der Vogt G. und der Bürgermeister S. daselbst dem
da, wie der Vogt G. und der Bürgermeister S. daselbst dem
Bittschreiber, einem Rechtsanwalt, selbst sagten „es bei ihnen Gebrauch  
Bittschreiber, einem Rechtsanwalt, selbst sagten „es bei ihnen Gebrauch
sei, gegen alles, was an sie komme, streiten zu müssen”. Daß sie im
sei, gegen alles, was an sie komme, streiten zu müssen”. Daß sie im
vorliegenden Falle gegen ihre Uberzeugung streiten, wird nachwiesen,
vorliegenden Falle gegen ihre Uberzeugung streiten, wird nachwiesen,
Zeile 35: Zeile 35:
man bei Steinius aller Art Fleisch haben kann, aber bei den hiesigen
man bei Steinius aller Art Fleisch haben kann, aber bei den hiesigen
Metzgern nichts und daß die honetten Familien, Fabrikant Hoyer,
Metzgern nichts und daß die honetten Familien, Fabrikant Hoyer,
Herr Pfarrer, Müller Schwenninger und der Zoller schon oft in Verlegenheit  
Herr Pfarrer, Müller Schwenninger und der Zoller schon oft in Verlegenheit
waren, weil hier kein Fleisch zu haben war und bitten, daß
waren, weil hier kein Fleisch zu haben war und bitten, daß
Steinius zugelassen werde, so habe er doch gegen ihn gestimmt. „Es
Steinius zugelassen werde, so habe er doch gegen ihn gestimmt. „Es
ist bekannt, daß das Pfund Fleisch jeder Gattung in der Residenz
ist bekannt, daß das Pfund Fleisch jeder Gattung in der Residenz
2—3 Kr. mehr koste als auf dem Dorfe; der Bauersmann ist aber
2–3 Kr. mehr koste als auf dem Dorfe; der Bauersmann ist aber
in dieser geldarmen Zeit so auf 2 Kr. versessen, daß er sie sich gerne
in dieser geldarmen Zeit so auf 2 Kr. versessen, daß er sie sich gerne
spart”. Der Konkurrent, Wirt und Metzger hat deshalb keinen Verdienst,  
spart”. Der Konkurrent, Wirt und Metzger hat deshalb keinen Verdienst,
weil er in seiner Wirtschaft Freudenmädchen hält und auch
weil er in seiner Wirtschaft Freudenmädchen hält und auch
jetzt wieder verdächtigen Weibspersonen Aufenthalt gibt. Steinius
jetzt wieder verdächtigen Weibspersonen Aufenthalt gibt. Steinius
aber hält sich davon fern und hat deshalb Glück und Nahrung. „Ich
aber hält sich davon fern und hat deshalb Glück und Nahrung. „Ich

Aktuelle Version vom 22. Januar 2016, 16:16 Uhr

GenWiki - Digitale Bibliothek
Mitteilungen aus der Geschichte von Rüppurr
Inhalt

Rueppurr-Geschichte-Mayer.djvu # 63

Diese Seite im E-Book
GenWiki E-Book
<<<Vorherige Seite
[057]
Nächste Seite>>>
[059]
Rueppurr-Geschichte-Mayer.djvu # 63
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: unkorrigiert
Dieser Text wurde noch nicht korrekturgelesen und kann somit Fehler enthalten.



Leibgardist zu Pferde, Johannes Glockner von Merzhausen, verlobt mit Katharina Boraus dahier, Bürger werden, aber das Ortsgericht will ihn nicht annehmen, weil schon genug arme Leute hier wohnen, die der Heimatkasse zur Last fallen. Weil aber hier ein Bürgergenuß gar nicht stattfindet, dieser durch ihn also nicht geschmälert werde, er auch die notwendigen 600 fl. hat, ja mit seiner Braut ungefähr 1200 und weil seine Braut in seinem Ort die erste evangelische Frau wäre, während er in Rüppurr schon etliche Katholiken vorfände, so bittet er wieder. Das Vogtsamt schütze absichtlich, aber irrtümlich zu geringes Vermögen vor. Er macht eine Eingabe an S. K. Hoheit und wird jetzt angenommen. – 1822 bekommt eine Christine N. von hier, deren Bitte um schutzbürgerliche Aufnahme ihres Verlobten in Rüppurr, des Soldaten Meißner aus P., wiederholt abgewiesen worden ist, für ihre vier unehelichen Kinder wöchentlich 1 fl., hälftig aus der Amtskasse, hälftig aus der Gemeindekasse. – 1822 will ein Leineweber, Trainsoldat S. aus Herbolzheim, sich mit Barbara K. von hier verheiraten, da die Weber von hier sich auch wie er von der auswärtigen Kundschaft ernähren. Er wird aber wegen Vermögenslosigkeit abgewiesen.

      1831 wird die Annahme des Hirschwirtschaftsbesitzers, Metzger Steinius als Bürger in Rüppurr, obgleich er ein Vermögen von 4007 fl. 39 Kr. besitzt, ohne das zu hoffende, von der Gemeinde abgewiesen, da, wie der Vogt G. und der Bürgermeister S. daselbst dem Bittschreiber, einem Rechtsanwalt, selbst sagten „es bei ihnen Gebrauch sei, gegen alles, was an sie komme, streiten zu müssen”. Daß sie im vorliegenden Falle gegen ihre Uberzeugung streiten, wird nachwiesen, denn die zwei vorhandenen Metzger schlachten nur dann, wenn sie von einem andern ein Stücklein Vieh geborgt erhalten, und will der dann Geld, so muß er klagen. Weil sie nicht regelmäßig schlachten und die Leute prellen, müssen die Kunden das weit teuerere Fleisch in Karlsruhe holen. Obgleich der Vogt ausdrücklich berichtet hat, daß man bei Steinius aller Art Fleisch haben kann, aber bei den hiesigen Metzgern nichts und daß die honetten Familien, Fabrikant Hoyer, Herr Pfarrer, Müller Schwenninger und der Zoller schon oft in Verlegenheit waren, weil hier kein Fleisch zu haben war und bitten, daß Steinius zugelassen werde, so habe er doch gegen ihn gestimmt. „Es ist bekannt, daß das Pfund Fleisch jeder Gattung in der Residenz 2–3 Kr. mehr koste als auf dem Dorfe; der Bauersmann ist aber in dieser geldarmen Zeit so auf 2 Kr. versessen, daß er sie sich gerne spart”. Der Konkurrent, Wirt und Metzger hat deshalb keinen Verdienst, weil er in seiner Wirtschaft Freudenmädchen hält und auch jetzt wieder verdächtigen Weibspersonen Aufenthalt gibt. Steinius aber hält sich davon fern und hat deshalb Glück und Nahrung. „Ich