Mitteilungen aus der Geschichte von Rüppurr/059: Unterschied zwischen den Versionen

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glaube nicht, fährt der Bittschreiber fort, daß wir noch in einem
 
glaube nicht," fährt der Bittschreiber fort, daß wir noch in einem
Zeitalter leben, da man wegen zwei in üblem Ruf stehenden Metzgern
Zeitalter leben, da man wegen zwei in üblem Ruf stehenden Metzgern
eine ganze Gemeinde nicht berücksichtigenfollte Jch sage aus Erfahrung,
eine ganze Gemeinde nicht berücksichtigen sollte. Ich sage aus Erfahrung,
daß diese zwei Metzger, wenn es auf Uberliftung ankommt, zu allem
daß diese zwei Metzger, wenn es auf Uberlistung ankommt, zu allem
fähig sind, was der Mensch nur immer zum Nachteil feiner Neben-
fähig sind, was der Mensch nur immer zum Nachteil seiner Nebenmenschen
menschen unternehmen kann. Beide sind Ausländer«. Das Gesuch
unternehmen kann. Beide sind Ausländer”. Das Gesuch
wurde vom Direktorium des Murg- und Pfinzkreises in Durlach ab-
wurde vom Direktorium des Murg- und Pfinzkreises in Durlach abgewiesen,
gewiesen, aber vom Ministerium des Innern genehmigt.
aber vom Ministerium des Innern genehmigt.


Da die Gratisabgabe von Brenn- und Bauholz eine so große
Da die Gratisabgabe von Brenn- und Bauholz eine so große
Anziehungskraft hatte, daß sich stets mehr als Bürger hier aufnehmen
Anziehungskraft hatte, daß sich stets ''mehr'' als Bürger hier aufnehmen
lassen wollten, als der Gemeinde lieb war, so folgt nun
lassen wollten, als der Gemeinde lieb war, so folgt nun


2. Wald und Holz.
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==''2. Wald und Holz.''==
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Daran wurde stets viel Wert gelegt. Schon 1590 berichtet der
{{NE}}Darauf wurde stets viel Wert gelegt. Schon 1590 berichtet der
Burgvogt von Scheibenhardt, daß die Herren von Rüppurr zur Trocken-
Burgvogt von Scheibenhardt, daß die Herren von Rüppurr zur Trockenlegung
legung ihrer Wälder und Brüche hätten Gräben und Wafferleitungen
ihrer Wälder und Brüche hätten Gräben und Wafferleitungen
machen lassen, daß solches aber dem Wildstand schaden bringe.
machen lassen, daß solches aber dem Wildstand schaden bringe.
Nach dem Lagerbuch 1594 fol. 37 gehört der Wald, Waid und Eckert
Nach dem Lagerbuch 1594 fol. 37 gehört der Wald, Waid und Eckert
(Eicheln und Bucheln für Schweine) zu Rüppurr der Herrschaft eigentüm-
(Eicheln und Bucheln für Schweine) zu Rüppurr der Herrschaft eigentümlich,
lich, doch haben die Untertanen zu Rüppurr von Alters her die Gerechtig-
doch haben die Untertanen zu Rüppurr von Alters her die Gerechtigkeit,
keit, daß ihnen jedes Jahr zu ihrer ziemlichen Notdurft Bau- und Brenn-
daß ihnen jedes Jahr zu ihrer ziemlichen Notdurft Bau- und Brennholz,
holz, fonderlich von Windfällen und abgehendem Holz abgegeben werde,
sonderlich von Windfällen und abgehendem Holz abgegeben werde,
ausgenommen, was die Latten zu ihren Gebäuden betrifft, die haben
ausgenommen, was die Latten zu ihren Gebäuden betrifft, die haben
sie selbst zu bezahlen. Von dieser Gerechtigkeit wird ausgiebig Ge-
sie selbst zu bezahlen. Von dieser Gerechtigkeit wird ausgiebig Gebrauch
brauch gemacht, denn es wurde 1766 von Amtswegen verboten, daß
gemacht, denn es wurde 1766 von Amtswegen verboten, daß
die Rüppurrer künftig in Karlsruhe Brennholz verkaufen. Aber schon
die Rüppurrer künftig in Karlsruhe Brennholz verkaufen. Aber schon
1611 genügten die hiesigen Waldungen für den großen Verbrauch
1611 genügten die hiesigen Waldungen für den großen Verbrauch
nicht ganz, denn es wird dem Albrecht Franz, fürstlich-markgräflichem
nicht ganz, denn es wird dem Albrecht Franz, fürstlich-markgräflichem
Amtmann in Frauenalb befohlen, zu veranlassen, daß 108 Dielen aus
Amtmann in Frauenalb befohlen, zu veranlassen, daß 108 Dielen aus
dem Amt Frauenalb zur Belegung der Böden im Schloß dahier ge-
dem Amt Frauenalb zur Belegung der Böden im Schloß dahier geliefert
liefert werden. Und 1633 muß der Amtmann in Langensteinbach
werden. Und 1633 muß der Amtmann in Langensteinbach
31 Efchen und 70 forlene Stämme zum Ban des herrschaftlichen
31 Eschen und 70 forlene Stämme zum Ban des herrschaftlichen
Hauses dahier senden.
Hauses dahier senden.


1670 wird geklagt, daß der Baden-Baden’sche Jägermeister zu
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Ettlingen, an der Grenze bei Rüppurr, auf Baden-Durlach’schem Ge-
Ettlingen, an der Grenze bei Rüppurr, auf Baden-Durlach'schem Gebiet
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ein Jagen eingerichtet und die darin gewesenen jagdbaren Hirsche
heimlicherweife und bei Nacht auf das Baden-Baden’sche Gebiet habe
heimlicherweise und bei Nacht auf das Baden-Baden'sche Gebiet habe
treiben lassen.
treiben lassen.


1694 bitter Pfarrer Obermüller dahier für einen hiesigen Bürger
{{NE}}1694 bittet Pfarrer Obermüller dahier für einen hiesigen Bürger
um 18 Stämme Eichen und 40 Stück Aspen zum Bau einer Scheune.
um 18 Stämme Eichen und 40 Stück Aspen zum Bau einer Scheune.
Jn so gefährlicher Kriegszeit sei die höchste Not, da nicht mehr als
Jn so gefährlicher Kriegszeit sei die höchste Not, da nicht mehr als
vier Scheunen im ganzen Flecken seien. Er bekommt es gegen die gewöhn-
vier Scheunen im ganzen Flecken seien. Er bekommt es gegen die gewöhnliche
liche Bezahlung. - 1697 bittet Jakob Karlin dahier um Bauholz.
Bezahlung. - 1697 bittet Jakob Karlin dahier um Bauholz.

Aktuelle Version vom 22. Januar 2016, 16:17 Uhr

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glaube nicht, fährt der Bittschreiber fort, daß wir noch in einem Zeitalter leben, da man wegen zwei in üblem Ruf stehenden Metzgern eine ganze Gemeinde nicht berücksichtigen sollte. Ich sage aus Erfahrung, daß diese zwei Metzger, wenn es auf Uberlistung ankommt, zu allem fähig sind, was der Mensch nur immer zum Nachteil seiner Nebenmenschen unternehmen kann. Beide sind Ausländer”. Das Gesuch wurde vom Direktorium des Murg- und Pfinzkreises in Durlach abgewiesen, aber vom Ministerium des Innern genehmigt.

Da die Gratisabgabe von Brenn- und Bauholz eine so große Anziehungskraft hatte, daß sich stets mehr als Bürger hier aufnehmen lassen wollten, als der Gemeinde lieb war, so folgt nun

2. Wald und Holz.

      Darauf wurde stets viel Wert gelegt. Schon 1590 berichtet der Burgvogt von Scheibenhardt, daß die Herren von Rüppurr zur Trockenlegung ihrer Wälder und Brüche hätten Gräben und Wafferleitungen machen lassen, daß solches aber dem Wildstand schaden bringe. – Nach dem Lagerbuch 1594 fol. 37 gehört der Wald, Waid und Eckert (Eicheln und Bucheln für Schweine) zu Rüppurr der Herrschaft eigentümlich, doch haben die Untertanen zu Rüppurr von Alters her die Gerechtigkeit, daß ihnen jedes Jahr zu ihrer ziemlichen Notdurft Bau- und Brennholz, sonderlich von Windfällen und abgehendem Holz abgegeben werde, ausgenommen, was die Latten zu ihren Gebäuden betrifft, die haben sie selbst zu bezahlen. Von dieser Gerechtigkeit wird ausgiebig Gebrauch gemacht, denn es wurde 1766 von Amtswegen verboten, daß die Rüppurrer künftig in Karlsruhe Brennholz verkaufen. Aber schon 1611 genügten die hiesigen Waldungen für den großen Verbrauch nicht ganz, denn es wird dem Albrecht Franz, fürstlich-markgräflichem Amtmann in Frauenalb befohlen, zu veranlassen, daß 108 Dielen aus dem Amt Frauenalb zur Belegung der Böden im Schloß dahier geliefert werden. Und 1633 muß der Amtmann in Langensteinbach 31 Eschen und 70 forlene Stämme zum Ban des herrschaftlichen Hauses dahier senden.

      1670 wird geklagt, daß der Baden-Baden'sche Jägermeister zu Ettlingen, an der Grenze bei Rüppurr, auf Baden-Durlach'schem Gebiet ein Jagen eingerichtet und die darin gewesenen jagdbaren Hirsche heimlicherweise und bei Nacht auf das Baden-Baden'sche Gebiet habe treiben lassen.

      1694 bittet Pfarrer Obermüller dahier für einen hiesigen Bürger um 18 Stämme Eichen und 40 Stück Aspen zum Bau einer Scheune. Jn so gefährlicher Kriegszeit sei die höchste Not, da nicht mehr als vier Scheunen im ganzen Flecken seien. Er bekommt es gegen die gewöhnliche Bezahlung. –- 1697 bittet Jakob Karlin dahier um Bauholz.