Mitteilungen aus der Geschichte von Rüppurr/062: Unterschied zwischen den Versionen

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12 Morgen 1 Viertel 54 Ruten gegen 3350 fl abgetreten an den
12 Morgen 1 Viertel 54 Ruten gegen 3350 fl abgetreten an den
Forstfiskus und von diesem an die Gemeinde. Die Gemeinde bekommt
Forstfiskus und von diesem an die Gemeinde. Die Gemeinde bekommt
nun 673 Morgen 80 Ruten Wald und 12 Morgen Feld als Eigentum  
nun 673 Morgen 80 Ruten Wald und 12 Morgen Feld als Eigentum
und eine Geldentschädigung von 662 ''M''. Diese Acker und das
und eine Geldentschädigung von 662 ''M''. Diese Acker und das
Aufgeld von 662 ''M'', sowie der jeweilige Pachtertrag von der Jagd
Aufgeld von 662 ''M'', sowie der jeweilige Pachtertrag von der Jagd
(800 ''M'') aus dieser Fläche wurde zu Allmendgut erklärt, dessen
(800 ''M'') aus dieser Fläche wurde zu Allmendgut erklärt, dessen
Eigentum der Gemeinde, dessen Genuß aber den Bürgern zustehe.
Eigentum der Gemeinde, dessen Genuß aber den Bürgern zustehe.
Seit 1871 bekommt der Bürgermeister und die vier Gemeinderäte
Seit 1871 bekommt der Bürgermeister und die vier Gemeinderäte
kein Besoldungsholz mehr, sondern Gehalt oder Diäten aus der
kein Besoldungsholz mehr, sondern Gehalt oder Diäten aus der
Gemeindekasse. Seit 1875 sind 246 Bürger festgesetzt, die das
Gemeindekasse. Seit 1875 sind 246 Bürger festgesetzt, die das
Gabholz unter sich verteilen. Die Bürgerwitwen, die ihr Vermögen
Gabholz unter sich verteilen. Die Bürgerwitwen, die ihr Vermögen
bereits an ihre Kinder verteilt haben, erhalten nur die Hälfte des
bereits an ihre Kinder verteilt haben, erhalten nur die Hälfte des
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27. Juli 1476 ein Vergleich festgelegt, zwischen der Stadt Ettlingen
27. Juli 1476 ein Vergleich festgelegt, zwischen der Stadt Ettlingen
und denen von Rüppurr, über Eckerich und Waidgang und durch
und denen von Rüppurr, über Eckerich und Waidgang und durch
einen Markstein bestätigt. Ahnliches fand 1540 statt zwischen dem
einen Markstein bestätigt. Ahnliches fand 1540 statt zwischen dem
Freiherrn Batt v. Rüppurr und der Stadt Ettlingen. 1740 heißt
Freiherrn Batt v. Rüppurr und der Stadt Ettlingen. 1740 heißt
es im Lagerbuch: Die Untertanen haben Waidgang, aber ganz nach
es im Lagerbuch: Die Untertanen haben Waidgang, aber ganz nach
Bestimmung der Herrschaft 1749 hatte die Gemeinde Rüppurr
Bestimmung der Herrschaft 1749 hatte die Gemeinde Rüppurr
auf den Stupfeläckern einen achttägigen Waidbetrieb, aber sie hat das
auf den Stupfeläckern einen achttägigen Waidbetrieb, aber sie hat das
nicht beachtet, sondern mehr Tage waiden lassen; für jedes Tier wird
nicht beachtet, sondern mehr Tage waiden lassen; für jedes Tier wird
deshalb eine Strafe erhoben. Auch die Waidgerechtigkeit auf den
deshalb eine Strafe erhoben. Auch die Waidgerechtigkeit auf den
Schloßwiesen wurde sehr überschritten, deshalb wird die Gemeinde
Schloßwiesen wurde sehr überschritten, deshalb wird die Gemeinde
auf ihr Lagerbuch aufmerksam gemacht. - 1778, den 18. Januar,
auf ihr Lagerbuch aufmerksam gemacht. - 1778, den 18. Januar,
kommt zwischen Ettlingen und der Herrschaft ein Vergleich zustande
kommt zwischen Ettlingen und der Herrschaft ein Vergleich zustande
über Eigentum, Schatzungs- und Waidrecht der Rüppurrer Wiese
über Eigentum, Schatzungs- und Waidrecht der Rüppurrer Wiese
nnd des Harbruchs. 1781 wehrt sich die Gemeinde, daß ihr schon
nnd des Harbruchs. 1781 wehrt sich die Gemeinde, daß ihr schon
so manche Vergünstigung und Gerechtigkeit entzogen worden sei. Es«
so manche Vergünstigung und Gerechtigkeit entzogen worden sei. Es«
geschehe dies aus der Ursach, weil die hiesigen armen Einwohner nach
geschehe dies aus der Ursach, weil die hiesigen armen Einwohner nach
und nach so eingeschränkt werden, daß wir uns bald nimmer als
und nach so eingeschränkt werden, daß wir uns bald nimmer als
rechtschaffene Untertanen ernähren können. Die sogen. Hägenichswiese,  
rechtschaffene Untertanen ernähren können. Die sogen. Hägenichswiese,
die ehedem ein Wald gewesen, haben wir mit Ettlingen gemeinsam  
die ehedem ein Wald gewesen, haben wir mit Ettlingen gemeinsam
betreiben dürfen. Dies ist aber schon lange verboten. Die
betreiben dürfen. Dies ist aber schon lange verboten. Die
Dämme und Gräben hier haben wir benutzen dürfen, auch dies ist
Dämme und Gräben hier haben wir benutzen dürfen, auch dies ist
uns genommen und noch auf andern Orten, so daß wir den Untergang  
uns genommen und noch auf andern Orten, so daß wir den Untergang
voraussehen. Nun wurde noch im selben Jahr für den von
voraussehen. Nun wurde noch im selben Jahr für den von

Version vom 22. Januar 2016, 16:20 Uhr

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Mitteilungen aus der Geschichte von Rüppurr
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in Äcker und Wiesen anzusprechen. 1853 werden die Stockäcker mit 12 Morgen 1 Viertel 54 Ruten gegen 3350 fl abgetreten an den Forstfiskus und von diesem an die Gemeinde. Die Gemeinde bekommt nun 673 Morgen 80 Ruten Wald und 12 Morgen Feld als Eigentum und eine Geldentschädigung von 662 M. Diese Acker und das Aufgeld von 662 M, sowie der jeweilige Pachtertrag von der Jagd (800 M) aus dieser Fläche wurde zu Allmendgut erklärt, dessen Eigentum der Gemeinde, dessen Genuß aber den Bürgern zustehe. – Seit 1871 bekommt der Bürgermeister und die vier Gemeinderäte kein Besoldungsholz mehr, sondern Gehalt oder Diäten aus der Gemeindekasse. – Seit 1875 sind 246 Bürger festgesetzt, die das Gabholz unter sich verteilen. Die Bürgerwitwen, die ihr Vermögen bereits an ihre Kinder verteilt haben, erhalten nur die Hälfte des Genusses. Seit der Eingemeindung zu Karlsruhe, 1. Januar 1907, wird eine bestimmte Geldentschädigung gegeben·

3. Die Weidgerechtigkeit

auf den abgeernteten Feldern und in den Wäldern der Gemarkung war wegen der Kühe, Pferde und Schweine sehr wichtig und führte deshalb oft zu Streitigkeiten und Vergleichen. So wurde schon am 27. Juli 1476 ein Vergleich festgelegt, zwischen der Stadt Ettlingen und denen von Rüppurr, über Eckerich und Waidgang und durch einen Markstein bestätigt. – Ahnliches fand 1540 statt zwischen dem Freiherrn Batt v. Rüppurr und der Stadt Ettlingen. – 1740 heißt es im Lagerbuch: Die Untertanen haben Waidgang, aber ganz nach Bestimmung der Herrschaft – 1749 hatte die Gemeinde Rüppurr auf den Stupfeläckern einen achttägigen Waidbetrieb, aber sie hat das nicht beachtet, sondern mehr Tage waiden lassen; für jedes Tier wird deshalb eine Strafe erhoben. Auch die Waidgerechtigkeit auf den Schloßwiesen wurde sehr überschritten, deshalb wird die Gemeinde auf ihr Lagerbuch aufmerksam gemacht. –- 1778, den 18. Januar, kommt zwischen Ettlingen und der Herrschaft ein Vergleich zustande über Eigentum, Schatzungs- und Waidrecht der Rüppurrer Wiese nnd des Harbruchs. – 1781 wehrt sich die Gemeinde, daß ihr schon so manche Vergünstigung und Gerechtigkeit entzogen worden sei. Es« geschehe dies aus der Ursach, weil die hiesigen armen Einwohner nach und nach so eingeschränkt werden, daß wir uns bald nimmer als rechtschaffene Untertanen ernähren können. Die sogen. Hägenichswiese, die ehedem ein Wald gewesen, haben wir mit Ettlingen gemeinsam betreiben dürfen. Dies ist aber schon lange verboten. Die Dämme und Gräben hier haben wir benutzen dürfen, auch dies ist uns genommen und noch auf andern Orten, so daß wir den Untergang voraussehen. – Nun wurde noch im selben Jahr für den von