Mitteilungen aus der Geschichte von Rüppurr/063: Unterschied zwischen den Versionen
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40 Stück Jungvieh, ohne das, das aus dem Schloß dazugetrieben | 40 Stück Jungvieh, ohne das, das aus dem Schloß dazugetrieben | ||
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kam an den Wirt Klein zum Darmstädter Hof in Karlsruhe um | kam an den Wirt Klein zum Darmstädter Hof in Karlsruhe um | ||
4 fl 30 Kr. per Morgen, auf drei Jahre. Die Hiesigen haben nicht | 4 fl 30 Kr. per Morgen, auf drei Jahre. Die Hiesigen haben nicht | ||
gesteigert. 1761 wurde sie wieder verpachtet und es wurden 150 fl | gesteigert. 1761 wurde sie wieder verpachtet und es wurden 150 fl | ||
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Wolfartsweier ä 4 fl 35 Kr. = 355 fl 40 Kr. | Wolfartsweier ä 4 fl 35 Kr. = 355 fl 40 Kr. | ||
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Die Alb bei ihrem früher klaren und frischen Gebirgswasser | {{NE}}Die Alb bei ihrem früher klaren und frischen Gebirgswasser | ||
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Forellen. Ebenso | Forellen. Ebenso fischreich waren früher die Seen, die hier existierten: | ||
Der Ettlingersee, der große See, 96 Morgen, der Wolfsee, 61 Morgen, | Der Ettlingersee, der große See, 96 Morgen, der Wolfsee, 61 Morgen, | ||
der Rüppurrersee, der Entensee, der Untersee. So lange sie nicht | der Rüppurrersee, der Entensee, der Untersee. So lange sie nicht | ||
trocken gelegt und zu Wiesen umgewandelt waren, dienten sie | trocken gelegt und zu Wiesen umgewandelt waren, dienten sie jedermann | ||
zu einem kleinen Verdienst. Es ist deshalb selbstverständlich, | |||
daß über das Fischrecht allerlei Reibereien entstanden. | daß über das Fischrecht allerlei Reibereien entstanden. | ||
{{NE 00So fand schon 1508 am 27. Juli ein Vergleich statt zwischen | |||
der Herrschaft und der Gemeinde Ettlingen wegen des Grabens, der | der Herrschaft und der Gemeinde Ettlingen wegen des Grabens, der | ||
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Rüppurrer See; auch wegen des Viehtränkrechts der Ettlinger in | Rüppurrer See; auch wegen des Viehtränkrechts der Ettlinger in | ||
demselbigen See. 1716 wird geklagt: | demselbigen See. 1716 wird geklagt: Im Rüppurrer See werde | ||
unberechtigt gefischt. Die Ettlinger haben ein Recht darauf, aber der | unberechtigt gefischt. Die Ettlinger haben ein Recht darauf, aber der | ||
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in der Alb dem Müller Albrecht Biterolf auf 3 Jahre um jährlich | in der Alb dem Müller Albrecht Biterolf auf 3 Jahre um jährlich | ||
9 fl verpachtet. | 9 fl verpachtet. – 1747 wurde der sog. Fischstein, der die Grenze | ||
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langen Jahren her genossenen Waidgang auf den Feldern und Wäldern des Guts, von der Herrschaft ein Stück Land, 45 Morgen Wiesen als ein Allmend gnädig überlassen, um solches unter die Gemeinde gleichlich auszuteilen, aber mit der Bedingung, wenn der Markgraf oder seine Nachfolger es ändern wollten, könne es wieder nach alter Ubung gehalten werden. Die 45½ Morgen würden dann wieder der Herrschaft zufallen. Diese Morgen wurden alsbald verteilt, der Pfarr- und Schuldienst erhielten auch je ½ Morgen, Es waren damals 85 Personen. Später wurde der Ertrag der Wiesen für die Gemeindekasse verkauft. Gegen diese Verteilung wurde protestiert, da der Schultheiß es nur denen wolle zukommen lassen, die Vieh haben und die andern müßten leer ausgehen. Die Beschwerde wurde zurückgewiesen. – 1758 wollen die Hiesigen, laut Eingabe, die Faudenbruchwiese als Waidplatz. Sie haben viel Vieh, 80 Melkkühe und 40 Stück Jungvieh, ohne das, das aus dem Schloß dazugetrieben wird. Ihre frühere Waid haben sie verloren, indem ein junger Schlag daraus gemacht worden sei. Die Wiese wurde nun versteigert und kam an den Wirt Klein zum Darmstädter Hof in Karlsruhe um 4 fl 30 Kr. per Morgen, auf drei Jahre. Die Hiesigen haben nicht gesteigert. 1761 wurde sie wieder verpachtet und es wurden 150 fl mehr erlöst, denn vorher. 1764 kommt sie an den Schultheiß von Wolfartsweier ä 4 fl 35 Kr. = 355 fl 40 Kr.
4. Eine weitere Einnahme bildete die Fischerei.
Die Alb bei ihrem früher klaren und frischen Gebirgswasser war sehr fischreich und lieferte, wie jetzt noch die Alten erzählen, manches Mittagessen mit rasch gefangenen großen und schmackhaften Forellen. Ebenso fischreich waren früher die Seen, die hier existierten: Der Ettlingersee, der große See, 96 Morgen, der Wolfsee, 61 Morgen, der Rüppurrersee, der Entensee, der Untersee. So lange sie nicht trocken gelegt und zu Wiesen umgewandelt waren, dienten sie jedermann zu einem kleinen Verdienst. Es ist deshalb selbstverständlich, daß über das Fischrecht allerlei Reibereien entstanden.
{{NE 00So fand schon 1508 am 27. Juli ein Vergleich statt zwischen der Herrschaft und der Gemeinde Ettlingen wegen des Grabens, der das Wasser in den Rüppurrer See trägt, auch wegen eines Vorzugsrechtes der Ettlinger auf den dem Seeknecht gehörigen Acker am Rüppurrer See; auch wegen des Viehtränkrechts der Ettlinger in demselbigen See. 1716 wird geklagt: Im Rüppurrer See werde unberechtigt gefischt. Die Ettlinger haben ein Recht darauf, aber der Herrschaft zu Rüppurr gebührt die Hälfte. – 1738 wird das Fischen in der Alb dem Müller Albrecht Biterolf auf 3 Jahre um jährlich 9 fl verpachtet. – 1747 wurde der sog. Fischstein, der die Grenze