Kommissar: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 10. Februar 2016, 09:24 Uhr

Amtsbezeichnung aus mittellateinisch commissarius "Beauftragter", "Stellvertreter", vom 15. bis zum 17. Jh. meist in der Form commissari (auch Plural), im Plural meist commissarien; im 18. Jh. auf Grund des französischen commissaire auch als commissair belegt.

Bedeutung
  • Beauftragter, Bevollmächtigter, Machtbote einer übergeordneten amtlichen Instanz, der mit Aufgaben der Rechtsprechung, Verwaltung, Repräsentation oä. betraut ist
Kirchenrecht
  • Bespiel: Statthalter des Archidiakons nach zeitlichem Kirchenrecht
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