Amtsblatt G 1864 No.42 Verord.387: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
↑ Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1864, Nr.42, Verordnung Nr.387, S.181 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
(kein Unterschied)
|
Version vom 12. Februar 2016, 06:12 Uhr
- 10.10.1864, Gumbinnen: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1864, No.42, Verordnung No.387
- Neues Etablissement
- Der dem Gutsbesitzer Wilhelm Thulke gehörigen Abbaubesitzung des Kirchsdorfs Engelstein im Kreise Angerburg ist auf Antrag des Besitzers der Name Wilhelmsberg jedoch ohne Änderung der Kommunal-Verhältnisse beigelegt worden. [1]