Amtsblatt G 1836 No.46 Verord.268: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
↑ Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1836, Nr.47, Verordnung Nr.271, S.959 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
(kein Unterschied)
|
Version vom 14. Februar 2016, 12:31 Uhr
- 7.11.1836, Gumbinnen: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1836, No.47, Verordnung No.271
- Neu entstandenes Etablissement
- Auf der von der Dorfsflur Soldahnen, Kirchspiels Angerburg, separirten Besitzung des Gutsbesitzer Behr auf Klein Kosuchen, ist ein neues Etablissement entstanden, dem der Name Neu Soldahnen beigelegt worden ist. [1]