Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895/B024: Unterschied zwischen den Versionen

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<center>'''Beilage Nr. 3.'''</center>
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|valign="top" |2)|| am 6. Februar wurde der von dem Kreisrath des Kreises Offenbach, dem Gemeinderath und dem katholischen Pfarrer zu Weiskirchen, im Kreise Offenbach, auf die I. Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Weiskirchen präsentirte Schullehrer Johannes {{Sperrschrift |Zahn}} daselbst für diese Stelle bestätigt.
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|valign="top" |Durch|| Entschließung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz ist das Vorstandsmitglied der land- und forstwirthschaftlichen Berufsgenossenschaft für das Großherzogthum Hessen, Geheimer Oberforstrath Ludwig {{Sperrschrift |Frey}} zu Darmstadt nach Ablauf seiner bisherigen Amtsdauer wiederum zum Stellvertreter des Vorsitzenden des Vorstandes der gedachten Berufsgenossenschaft ernannt worden.
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| ||{{NE}}Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:
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|valign="top" |1)|| am 22. Dezember 1894 den Ministerialkanzleiinspektor bei dem Ministerium der Finanzen Friedrich {{Sperrschrift |Hecht}} auf sein Nachsuchen, mit Wirkung vom 1. Januar 1895 an,
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|valign="top" |2)|| eine Lehrerstelle an der evangelischen Schule zu Bensheim mit einem nach dem Dienstalter sich bemessenden jährlichen Gehalt von 1000-1400 [[Bild:Mark_5.svg|14px]].
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Aktuelle Version vom 11. März 2016, 20:37 Uhr

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895

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Beilage Nr. 3.


1). Am 2. Februar wurde dem. Schulamtsaspiranten Otto Gremm aus Deckenbach, im Kreise Alsfeld eine Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Freiensteinau, im Kreise Lauterbach, übertragen;
2) am 6. Februar wurde der von dem Kreisrath des Kreises Offenbach, dem Gemeinderath und dem katholischen Pfarrer zu Weiskirchen, im Kreise Offenbach, auf die I. Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Weiskirchen präsentirte Schullehrer Johannes Zahn daselbst für diese Stelle bestätigt.

Durch Entschließung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz ist das Vorstandsmitglied der land- und forstwirthschaftlichen Berufsgenossenschaft für das Großherzogthum Hessen, Geheimer Oberforstrath Ludwig Frey zu Darmstadt nach Ablauf seiner bisherigen Amtsdauer wiederum zum Stellvertreter des Vorsitzenden des Vorstandes der gedachten Berufsgenossenschaft ernannt worden.


Dienstentlassungen.
      Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:
am 2. Februar den Oberlandesgerichtsrath beim Oberlandesgericht Eberhard Weller auf sein Nachsuchen, unter Anerkennung seiner seitherigen treuen und guten Dienstführung, mit Wirkung vom 5. Februar an, seines Dienstes zu entlassen.

Am 6. Februar wurde der Gefangenaufseher am Provinzialarresthaus zu Mainz Johann Ludwig Nürnberger seines Dienstes entlassen.


Nachweis der Befähigung zur Uebernahme eines Kirchenamts.
Ueber den Besitz der nach Art. 1 und 4 des Gesetzes vom 5. Juni 1887, die Vorbildung und Anstellung der Geistlichen betreffend, zur Uebernahme eines Kirchenamts nothwendigen Eigenschaften ist der Nachweis erbracht worden bezüglich der katholischen Geistlichen: Wilhelm Boxheimer aus Abenheim, Franz Diehl aus Gau-Algesheim, Anton Gallei aus Klein-Hausen, Johannes Gärtner aus Lorsch, Heinrichs Aloys Heiser aus Heidesheim, Philipp Kneib aus Zornheim, Friedrich Karl Kronenberger aus Ebersheim, Johannes Neher aus Ober-Erlenbach, Friedrich Stock aus Worms und Albert Rudolf Vogt aus Biblis.


Ruhestandsversetzungen.
      Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:
1) am 22. Dezember 1894 den Ministerialkanzleiinspektor bei dem Ministerium der Finanzen Friedrich Hecht auf sein Nachsuchen, mit Wirkung vom 1. Januar 1895 an,
2. am 6. Februar 1895 den Oberförster der Oberförsterei Dudenhofen, Forstmeister Philipp Hartmann zu Babenhausen auf sein Nachsuchen, unter Anerkennung seiner langjährigen treu geleisteten Dienste, mit Wirkung vom 1. April an, - in den Ruhestand zu versetzen.


Konkurrenzeröffnungen.
      Erledigt sind:
1) die einem evangelischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Bauernheim, im Kreise Friedberg, mit einem jährlichen Gehalt von 900 Mark 5.svg. Mit der Stelle ist Organistendienst verbunden;
2) eine Lehrerstelle an der evangelischen Schule zu Bensheim mit einem nach dem Dienstalter sich bemessenden jährlichen Gehalt von 1000-1400 Mark 5.svg.