Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895/B105: Unterschied zwischen den Versionen

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<center>'''Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt.<br />Beilage Nr. 14.'''</center>
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<center>Darmstadt, den 28. Mai 1895.</center>
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|valign="top" |{{Sperrschrift |Inhalt:}}|| 1) Bekanntmachung, den Gehalt des Rabbinen zu Alzey betreffend. - 2) Bekanntmachung, die Erhebung einer Umlage von den zum Friedhofsverband in Dalsheim gehörigen Israeliten betreffend. - 3) Uebersicht der für das Fahr 1895/96 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Kommunalbedürfnisse in den Gemeinden des Kreises Friedberg. - 4) Ermächtigungen zur Annahme und zum Tragen fremder Orden. - 5) Namensveränderungen. - 6) Aufgabe der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. - 7) Dienstenthebungen. - 8) Dienstentlassungen. - 9) Abwesenheitserklärung. - 10) Charakterertheilungen. - 11) Ruhestandsversetzungen. - 12) Konkurrenzeröffnung. - 13) Sterbefälle.
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<center>{{Sperrschrift |'''Bekanntmachung,}}<br />den Gehalt des Rabbinen zu Alzey betreffend.'''</center>
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<center>{{Sperrschrift |'''Bekanntmachung,}}<br />die Erhebung einer Umlage von den zum Friedhofsverband in Dalsheim gehörigen Israeliten betreffend.'''</center>
{{NE}}Zur Bestreitung der Kosten der Verwaltung des israelitischen Friedhofsverbands zu Dalsheim sollen mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz in dem Etatsjahr 1895/96 178 [[Bild:Mark_5.svg|14px]] von den zum Verband gehörigen Israeliten erhoben werden, was hiermit unter dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, daß der Beitrag auf 1 [[Bild:Mark_5.svg|14px]] Normalsteuerkapital 2,781 [[Bild:Pfennig_5.svg|10px]] beträgt und daß die Erhebung in drei Zielen, in den Monaten Juli und Oktober 1895, sowie Januar 1896, stattfinden soll.<br />
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895

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Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt.
Beilage Nr. 14.


Darmstadt, den 28. Mai 1895.


Inhalt: 1) Bekanntmachung, den Gehalt des Rabbinen zu Alzey betreffend. - 2) Bekanntmachung, die Erhebung einer Umlage von den zum Friedhofsverband in Dalsheim gehörigen Israeliten betreffend. - 3) Uebersicht der für das Fahr 1895/96 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Kommunalbedürfnisse in den Gemeinden des Kreises Friedberg. - 4) Ermächtigungen zur Annahme und zum Tragen fremder Orden. - 5) Namensveränderungen. - 6) Aufgabe der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. - 7) Dienstenthebungen. - 8) Dienstentlassungen. - 9) Abwesenheitserklärung. - 10) Charakterertheilungen. - 11) Ruhestandsversetzungen. - 12) Konkurrenzeröffnung. - 13) Sterbefälle.



Bekanntmachung,
den Gehalt des Rabbinen zu Alzey betreffend.

      Zum Gehalt des Großherzoglichen Rabbinen zu Alzey, einschließlich 4% Hebgebühren, haben die Israeliten der Landgemeinden des Rabbinats Alzey für das Jahr 1895 427 Mark 5.svg beizutragen und sind hiernach auf 1 Mark 5.svg Normalsteuerkapital 0,872 Pfennig 5.svg auszuschlagen.
            Alzey, am 13. Mai 1895.

Großherzogliches Kreisamt Alzey.
Dr. v. Wedekind.




Bekanntmachung,
die Erhebung einer Umlage von den zum Friedhofsverband in Dalsheim gehörigen Israeliten betreffend.

      Zur Bestreitung der Kosten der Verwaltung des israelitischen Friedhofsverbands zu Dalsheim sollen mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz in dem Etatsjahr 1895/96 178 Mark 5.svg von den zum Verband gehörigen Israeliten erhoben werden, was hiermit unter dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, daß der Beitrag auf 1 Mark 5.svg Normalsteuerkapital 2,781 Pfennig 5.svg beträgt und daß die Erhebung in drei Zielen, in den Monaten Juli und Oktober 1895, sowie Januar 1896, stattfinden soll.
            Worms, am 13. Mai 1895.

Großherzogliches Kreisamt Worms.
Dr. Breidert.