Geschworener: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 16. April 2016, 15:35 Uhr

Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > Geschworener

Amtssprache


1.Bedeutung
aus unterschiedlichen Gründen Vereidigter
2.Bedeutung
aus dem Volk, aus einer Genossenschaft oder Nachbarschaft gewählter Vereidigter (geschworene Scherner)
3.Bedeutung
Schöffe oder Beisitzer eines Gerichtes, Ratsmitglieder und andere städtische Vertreter eines Stadtrates [1]

Fußnoten

  1. Quelle: Deutsches Rechtswörterbuch (DRW)