Baden/Staatshandbuch 1880/386: Unterschied zwischen den Versionen

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{{NE}}Die den Ober-Postdirektionen untergeordneten Post- und Telegraphenanstalten zerfallen in ''Postämert I. Klasse, Postämter II. KLasse, Postämter III. Klasse'' und ''Postagenturen'', sowie ferner, insoweit der Telegraphenbetrieb nicht mit en Postanstalten vereinigt ist, in selbständige ''Telegraphenämter I. Klasse''. Außerdem bestehen noch zur Wahrnehmung des Postbetriebes auf den Eisenbahnen sogen. „Bahnposten“, welche von ''Bahn-Postämtern'' beaufsichtigt und geleitet werden.
 
{{NE}}Welche Post- und Telegraphenanstalten khiernach zu den Ober-Postdirektions-Bezirken Karlsruhe und Konstanz gehören, geht aus den nachstehenden Verzeichnissen hervor.
 
{{NE}}Die im Großherzogthum Baden beschäftigeten Post- und Telegraphenbeamten zerfallen:
 
: '''a.''' ''in unmittelbare Reichsbeamte'', d. h. Beamte, deren Anstellung ''unmittelbar von Sr. Majestät de, Kaiser ausgeht'' (es sind dies die Ober-Postdirektoren, die Räthe der Ober-Postdirektionen, die Postinspektoren, die Telegrappheninspektoren und die Oberpostkassen-Rendanten); von der Ernennung dieser Beamten wird der Großh. Regierung, behufs der landesherrlichen Bestätigung und der Publikation, Seitens der ReichsregierungMittheilung gemacht;
 
: '''b.''' ''in BEamte, deren Ernennung von Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzoge erfolgt'' (nämlich die Postdirektoren, Telegraphendirrektoren, Ober-Post-Kassirer, Postkassirer, Oberpostdirektions-Sekretäre, Ober-POstkassen-Buchhalter, Ober-Postsekretäre, Ober-Telegraphensekretäre, Postmeisterm Postsekretäre und Telegraphensekretäre);
 
: '''c''' ''in Beamte und Unterbeamte, welche von den Ober-Postdirektionen „im Namen und Auftrage der Großherzoglichen Regierung“ ernannt und bezw. angestellt'' werden (nämlich die Bureauassistenten und Kanzlisten bei den Ober-Postdirektionen, ferner die Postpraktikanten, Postverwalter, Ober-Postassistenten, Postassistenten, Obertelegraphenassistenten, Telegraphenassistenten und Postagenten, sowie endlich die Unterbeamten, als da sind: die Briefträger, Postschaffner, Packmeister, Hausdiener, Paketträger, Telegraphenboten, Stadt-Postboten und Land-Briefträger).
 
{{NE}}Der Eintritt in den Reichs-Postdienst erfolgt:
 
: 1. für die ''höhere'' Beamten-Laufbahn als „''Posteleve''“, und
: 2. für die ''niedere'' Beamten-Laufbahn als ''Postanwärter'' (versorgungsberechtigte Militäranwärter) oder als ''Postgehilfe'' (Zivilanwärter).
 
{{NE}}Die in den Reichs-Telegraphendienst neu eintretenden BEamten führen zunächst die Bezeichnung „''Telegrapphenanwärter''“.

Aktuelle Version vom 13. Oktober 2016, 10:42 Uhr

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Baden/Staatshandbuch 1880
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      Die den Ober-Postdirektionen untergeordneten Post- und Telegraphenanstalten zerfallen in Postämert I. Klasse, Postämter II. KLasse, Postämter III. Klasse und Postagenturen, sowie ferner, insoweit der Telegraphenbetrieb nicht mit en Postanstalten vereinigt ist, in selbständige Telegraphenämter I. Klasse. Außerdem bestehen noch zur Wahrnehmung des Postbetriebes auf den Eisenbahnen sogen. „Bahnposten“, welche von Bahn-Postämtern beaufsichtigt und geleitet werden.

      Welche Post- und Telegraphenanstalten khiernach zu den Ober-Postdirektions-Bezirken Karlsruhe und Konstanz gehören, geht aus den nachstehenden Verzeichnissen hervor.

      Die im Großherzogthum Baden beschäftigeten Post- und Telegraphenbeamten zerfallen:

a. in unmittelbare Reichsbeamte, d. h. Beamte, deren Anstellung unmittelbar von Sr. Majestät de, Kaiser ausgeht (es sind dies die Ober-Postdirektoren, die Räthe der Ober-Postdirektionen, die Postinspektoren, die Telegrappheninspektoren und die Oberpostkassen-Rendanten); von der Ernennung dieser Beamten wird der Großh. Regierung, behufs der landesherrlichen Bestätigung und der Publikation, Seitens der ReichsregierungMittheilung gemacht;
b. in BEamte, deren Ernennung von Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzoge erfolgt (nämlich die Postdirektoren, Telegraphendirrektoren, Ober-Post-Kassirer, Postkassirer, Oberpostdirektions-Sekretäre, Ober-POstkassen-Buchhalter, Ober-Postsekretäre, Ober-Telegraphensekretäre, Postmeisterm Postsekretäre und Telegraphensekretäre);
c in Beamte und Unterbeamte, welche von den Ober-Postdirektionen „im Namen und Auftrage der Großherzoglichen Regierung“ ernannt und bezw. angestellt werden (nämlich die Bureauassistenten und Kanzlisten bei den Ober-Postdirektionen, ferner die Postpraktikanten, Postverwalter, Ober-Postassistenten, Postassistenten, Obertelegraphenassistenten, Telegraphenassistenten und Postagenten, sowie endlich die Unterbeamten, als da sind: die Briefträger, Postschaffner, Packmeister, Hausdiener, Paketträger, Telegraphenboten, Stadt-Postboten und Land-Briefträger).

      Der Eintritt in den Reichs-Postdienst erfolgt:

1. für die höhere Beamten-Laufbahn als „Posteleve“, und
2. für die niedere Beamten-Laufbahn als Postanwärter (versorgungsberechtigte Militäranwärter) oder als Postgehilfe (Zivilanwärter).

      Die in den Reichs-Telegraphendienst neu eintretenden BEamten führen zunächst die Bezeichnung „Telegrapphenanwärter“.