Quotitätssteuer: Unterschied zwischen den Versionen

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==Amtssprache==
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* [[Quotitätssteuer]]
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;Bedeutung: Steuer, bei der der Steuersatz und die Steuerbemessungsgrundlage festgesetzt werden, während das Steueraufkommen selber unbestimmt bleibt.
;Bedeutung: eine Steuer, bei der im Unterschied zur [[Repartitionssteuer]] der Steuersatz und die Steuerbemessungsgrundlage festgesetzt werden, während das Steueraufkommen selber unbestimmt bleibt.


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[[Kategorie:Amtssprache im Fürstbistum Münster|Absentiam]]
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[[Kategorie:Steuerwesen in Westfalen]]
[[Kategorie:Steuerwesen in Westfalen]]
[[Kategorie:Provinz Westfalen]]
[[Kategorie:Provinz Westfalen]]

Aktuelle Version vom 12. Dezember 2016, 16:09 Uhr

Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > Quotitätssteuer

Amtssprache

Bedeutung
eine Steuer, bei der im Unterschied zur Repartitionssteuer der Steuersatz und die Steuerbemessungsgrundlage festgesetzt werden, während das Steueraufkommen selber unbestimmt bleibt.

Beispiel

Fußnoten

  1. Bruns, Alfred: Die Amtssprache (1915)