Berleburger Weinkaufsbriefe/Typischer Weinkaufsbrief: Unterschied zwischen den Versionen
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== Weinkaufsbrief vom 4. Januar 1742 von Carl Dickel zu Girkhausen und Elisabeth Gertraud Lauberin dahier == | == Weinkaufsbrief vom 4. Januar 1742 von Carl Dickel zu Girkhausen und Elisabeth Gertraud Lauberin dahier == | ||
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Carl Dickel zu Girkhausen und Elisabeth Gertraud Lauberin dahier | |||
Berleburg, den 4. Jan 1742 | |||
Zwischen vorstehenden Personen ist ein christliches Ehe-Verlöbnis geschlossen und dabey sind folgende Punkte abgeredt worden: | |||
1. Als Braut Vatter Elias Lauber der jünger, Inwohner zu Girckhausen, nimmt die künftigen Eheleute bey und zu sich in sein Haus, Hof, Schuppen und Scheuer und all An- und Zugehörungen ... | |||
2. Nach des Vatters Tod ... | |||
3. Des Bräutigams Vatter Abraham Dickel ... | |||
4. Wenn die Ehefrau vor dem Ehemann ohn Leibs-Erben versterben sollte, ... | |||
5. Die Jahrs-Fall betreffend, so ist abgeredt: ... | |||
6. Das übrige ... | |||
... sind gewesen der Bräutigam Carl Dickel, die Braut Elisabeth Gertraud Lauberin, der Bräutigams Vatter Abraham Dickel und dessen Schwiegersohn und jetziger Hausbesitzer Johannes Fuchs, wie auch der Braut Vatter Elias Lauber der jünger, so allseits Handgelöbnis geleistet. | |||
Version vom 3. April 2017, 08:09 Uhr
Als Beispiel für einen typischen Weinkaufsbrief soll hier einer der am frühesten erhalten gebliebenen aus dem 2. Band vorgestellt werden. Leider sind die Bände 1 und 3 nicht erhalten geblieben, allerdings dürfte der Form und Inhalt nicht wesentlich abweichen.
In der Transkription wurde die Groß- und Kleinschreibung zwecks besserer Lesbarkeit heutigen Regeln angepaßt.
Weinkaufsbrief vom 4. Januar 1742 von Carl Dickel zu Girkhausen und Elisabeth Gertraud Lauberin dahier
(siehe Abt. Westfalen, Grafschaft Wittgenstein, Nr. I 1, Seite 47)
Carl Dickel zu Girkhausen und Elisabeth Gertraud Lauberin dahier
Berleburg, den 4. Jan 1742
Zwischen vorstehenden Personen ist ein christliches Ehe-Verlöbnis geschlossen und dabey sind folgende Punkte abgeredt worden:
1. Als Braut Vatter Elias Lauber der jünger, Inwohner zu Girckhausen, nimmt die künftigen Eheleute bey und zu sich in sein Haus, Hof, Schuppen und Scheuer und all An- und Zugehörungen ...
2. Nach des Vatters Tod ...
3. Des Bräutigams Vatter Abraham Dickel ...
4. Wenn die Ehefrau vor dem Ehemann ohn Leibs-Erben versterben sollte, ...
5. Die Jahrs-Fall betreffend, so ist abgeredt: ...
6. Das übrige ...
... sind gewesen der Bräutigam Carl Dickel, die Braut Elisabeth Gertraud Lauberin, der Bräutigams Vatter Abraham Dickel und dessen Schwiegersohn und jetziger Hausbesitzer Johannes Fuchs, wie auch der Braut Vatter Elias Lauber der jünger, so allseits Handgelöbnis geleistet.