Ramrath/Pumpengesellschaft 1880: Unterschied zwischen den Versionen

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__TOC__
==Das Pumpenbuch für die Gesellschaft zu Ramrath 1880==
==Das Pumpenbuch für die Gesellschaft zu Ramrath 1880==


;Quelle:Familie Glasmacher, Ramrath


===Der Gesllschaftsvertrag von 1880===
{|
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[[Datei:Pumpe-Hellenbergstrasse-Ramrath.jpg|thumb|left|200px|Die Pumpe an Kempkens Mühle]]
[[Datei:Ramrather Pumpenfest 1990.pdf|thumb|left|200px|Das letzte Pumpenfest</br>im Mai 1990]]
[[Datei:Ramratherpumpe 8678.jpg|thumb|left|200px|Die Pumpe von 1880]]
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===Der Gesellschaftsvertrag von 1880===


Ramrath den 8. Februar 1880
Ramrath den 8. Februar 1880
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Welcher wir Eigenthümer, dessen Namen hier folgen Gemeinschaftlich setzen und zu bezahlen sich verpflichtet haben. Deren Namen sind.
Welcher wir Eigenthümer, dessen Namen hier folgen Gemeinschaftlich setzen und zu bezahlen sich verpflichtet haben. Deren Namen sind.


{|width="350"
|&nbsp;1) Witwe Schiffer
|&nbsp;2) Wilhelm Aldenhofen
|-
|&nbsp;3) Joseph Peiffer
|&nbsp;4) Joseph Schleier
|-
|&nbsp;5) Adam Prisak
|&nbsp;6) Bernard Diken
|-
|&nbsp;7) Johann Reibel
|&nbsp;8) Adam Wolf
|-
|&nbsp;9) Johann Bender
|10) Herman Füßer
|-
|11) Christian Prinz
|12) Witwe Pesch
|-
|13) Engelberd Kluth
|14) Heinrich Aretz
|}


1.Witwe Schiffer


2.Wilhelm Aldenhofen
Die Pumpe kostet zweihundertsiebzich Mark 270.


3.Joseph Peiffer


4.Joseph Schleier
Unter solchen Bedingungen ist dieser Conctrakt abgeschloßen worden.


5.Adam Prisak
1)&nbsp;&nbsp;Derjenige welcher sich weigert zu bezahlen getzt am Neubau; oder später an Reperaturen, kann außgeschloßen werden, und von der Pumpe abgehalten bis er bezahlt hat. Auch kann er vom Rendant gerichtlich verfolgt werden, welchem hiermit Volmacht ertheilt wird.


6.Bernard Diken
2)&nbsp;&nbsp;Der Rendant muß jedes Jahr um Neujahr Rechnung ablegen bei der Versammlung und solte Ueberschuß sein so wird er unter die Eigenthümer vertheilt.


7.Johann Reibel
3)&nbsp;&nbsp;Jeder Eigenthümer ist verpflichtet zu sehen, daß nichts an der Pumpe verdorben oder verunreinigt wird auch soll am Samsttage um die Pumpe gede Woche wenn Schmutz ist gereinigt werden.


8.Adam Wolf
4)&nbsp;&nbsp;Sollte in laufender Zeit sich Jemant an die Pumpe kaufen wollen, so muß er in den ehrsten zehn Jahren nicht allein das Anrecht mit 18 M achzehn Mark sondern auch die Außlage die es jedem Eigenthümer gekost hat nachzahlen.


9.Johann Bender
5)&nbsp;&nbsp;Sollte in laufender Zeit auß einem Hause zwei oder auf ein Erbe zwei Hauser gebaut werden so muß die neue Wohnung sich das Recht kaufen eh er Eigenthümer werden kann.


10.Herman Füßer
6)&nbsp;&nbsp;Soll sich ein Pächter weigeren zu bezahlen so wird ihm das Waßer holen verweigert und kann gerichtlich verfolgt werden.


11.Christian Prinz


12.Witwe Pesch


13.Engelberd Kluth
Dieser Contrakt ist in zweigleichlautende Eksemplare vorgelesen außgefertigt und zur Unterzeichnen vorgelegt und genehmigt worden.


14.Heinrich Aretz
===Die Rendanten 1880-1886===
 
Volgende Unterschriften
 
Die Pumpe kostet zweihundertsiebzich Mark 270.
 
Unter solchen Bedingungen ist dieser Conctrakt abgeschloßen worden.




1) Derjenige welcher sich weigert zu bezahlen getzt am Neubau; oder später an Reperaturen, kann außgeschloßen werden, und von der Pumpe abgehalten bis er bezahlt hat. Auch kann er vom Rendant gerichtlich verfolgt werden, welchem hiermit Volmacht ertheilt wird.
{|width="400px"
|Rendant  
|Johann Reibel
|Joseph Schleier
|1880
|-
|
|Heinrich Schiffer
|Wilhelm Aldenhoven
|1881
|-
|
|Joseph Peiffer
|Adam Prisak
|1882
|-
|
|Bernard Diken
|Adam Wolf
|1883
|-
|
|Johann Bender
|Hermann Füßer
|1884
|-
|
|Chr. Prinz
|Witwe Pesch
|1885
|-
|
|Engelbert Kluth
|Heinrich Aretz
|1886
|}




2) Der Rendant muß jedes Jahr um Neujahr Rechnung ablegen bei der Versammlung und solte Ueberschuß sein so wird er unter die Eigenthümer vertheilt.
<big>'''Einnahmen und Ausgaben sowie die Namen der Gesellschafter </br>lassen sich in diesem Pumpenbuch bis in das Jahr 1956 verfolgen.'''</big>


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[[Datei:Ramrather Pumpenbuch 1880.djvu|thumb|200px|Das Pumpenbuch]]
[[Datei:NGZ-Bericht 2017-07-04.jpg|thumb|200px|Ein Bericht in der NGZ</br>vom 4. Juli 2017]]
|-
|}


3) Jeder Eigenthümer ist verpflichtet zu sehen, daß nichts an der Pumpe verdorben oder verunreinigt wird auch soll am Samsttage um die Pumpe gede Woche wenn Schmutz ist gereinigt werden.
</br>


==Literatur==
*Schnieders, Hans Georg: Brunnen, Pumpen und Wasserversorgung in der Gemeinde Rommerskirchen<br />Herausgeber: Gemeinde Rommerskirchen. Beiträge zur Geschichte der Gemeinde Rommerskirchen, Band IV, 2007


4) Sollte in laufender Zeit sich Jemant an die Pumpe kaufen wollen, so muß er in den ehrsten zehn Jahren nicht allein das Anrecht mit 18 M achzehn Mark sondern auch die Außlage die es jedem Eigenthümer gekost hat nachzahlen.


*[[:Datei:Ramrath Contract Pumpengesellschaft1880.pdf|'''Der Vertrag im PDF-Format''']]


5) Sollte in laufender Zeit auß einem Hause zwei oder auf ein Erbe zwei Hauser gebaut werden so muß die neue Wohnung sich das Recht kaufen eh er Eigenthümer werden kann.
6) Soll sich ein Pächter weigeren zu bezahlen so wird ihm das Waßer holen verweigert und kann gerichtlich verfolgt werden.
Dieser Contrakt ist in zweigleichlautende Eksemplare vorgelesen außgefertigt und zur Unterzeichnen vorgelegt und genehmigt worden.
Volgende Unterschriften


Rendant Johann Reibel Joseph Schleier 1880
<br />
Rendant Heinrich Schiffer Wilhelm Aldenhoven 1881
[[Kategorie:Ramrath]]
Rendant Joseph Peiffer Adam Prisak 1882
Rendant Bernard Diken Adam Wolf 1883
Rendant Johann Bender Hermann Füßer 1884
Rendant Chr. Prinz Witwe Pesch 1885
Rendant Engelbert Kluth Heinrich Aretz 1886

Aktuelle Version vom 5. Juli 2017, 12:24 Uhr

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Das Pumpenbuch für die Gesellschaft zu Ramrath 1880

Quelle
Familie Glasmacher, Ramrath
Die Pumpe an Kempkens Mühle

Datei:Ramrather Pumpenfest 1990.pdf

Die Pumpe von 1880

Der Gesellschaftsvertrag von 1880

Ramrath den 8. Februar 1880

Wir Obenbenannten und unterzeichneten haben am heutigen Tage volgende Vereinbarung getroffen, nämlig, da wir im Begriffe stehen, eine neue Pumpe zu setzen in den Brunnen, welcher an der Witwe Schiffer Ihrem Hause und an dem Comunalwege steht.

Welcher wir Eigenthümer, dessen Namen hier folgen Gemeinschaftlich setzen und zu bezahlen sich verpflichtet haben. Deren Namen sind.

 1) Witwe Schiffer  2) Wilhelm Aldenhofen
 3) Joseph Peiffer  4) Joseph Schleier
 5) Adam Prisak  6) Bernard Diken
 7) Johann Reibel  8) Adam Wolf
 9) Johann Bender 10) Herman Füßer
11) Christian Prinz 12) Witwe Pesch
13) Engelberd Kluth 14) Heinrich Aretz


Die Pumpe kostet zweihundertsiebzich Mark 270.


Unter solchen Bedingungen ist dieser Conctrakt abgeschloßen worden.

1)  Derjenige welcher sich weigert zu bezahlen getzt am Neubau; oder später an Reperaturen, kann außgeschloßen werden, und von der Pumpe abgehalten bis er bezahlt hat. Auch kann er vom Rendant gerichtlich verfolgt werden, welchem hiermit Volmacht ertheilt wird.

2)  Der Rendant muß jedes Jahr um Neujahr Rechnung ablegen bei der Versammlung und solte Ueberschuß sein so wird er unter die Eigenthümer vertheilt.

3)  Jeder Eigenthümer ist verpflichtet zu sehen, daß nichts an der Pumpe verdorben oder verunreinigt wird auch soll am Samsttage um die Pumpe gede Woche wenn Schmutz ist gereinigt werden.

4)  Sollte in laufender Zeit sich Jemant an die Pumpe kaufen wollen, so muß er in den ehrsten zehn Jahren nicht allein das Anrecht mit 18 M achzehn Mark sondern auch die Außlage die es jedem Eigenthümer gekost hat nachzahlen.

5)  Sollte in laufender Zeit auß einem Hause zwei oder auf ein Erbe zwei Hauser gebaut werden so muß die neue Wohnung sich das Recht kaufen eh er Eigenthümer werden kann.

6)  Soll sich ein Pächter weigeren zu bezahlen so wird ihm das Waßer holen verweigert und kann gerichtlich verfolgt werden.


Dieser Contrakt ist in zweigleichlautende Eksemplare vorgelesen außgefertigt und zur Unterzeichnen vorgelegt und genehmigt worden.

Die Rendanten 1880-1886

Volgende Unterschriften


Rendant Johann Reibel Joseph Schleier 1880
Heinrich Schiffer Wilhelm Aldenhoven 1881
Joseph Peiffer Adam Prisak 1882
Bernard Diken Adam Wolf 1883
Johann Bender Hermann Füßer 1884
Chr. Prinz Witwe Pesch 1885
Engelbert Kluth Heinrich Aretz 1886


Einnahmen und Ausgaben sowie die Namen der Gesellschafter
lassen sich in diesem Pumpenbuch bis in das Jahr 1956 verfolgen.

Das Pumpenbuch
Ein Bericht in der NGZ
vom 4. Juli 2017


Literatur

  • Schnieders, Hans Georg: Brunnen, Pumpen und Wasserversorgung in der Gemeinde Rommerskirchen
    Herausgeber: Gemeinde Rommerskirchen. Beiträge zur Geschichte der Gemeinde Rommerskirchen, Band IV, 2007