Lünzumer Mark: Unterschied zwischen den Versionen

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* Der Richter von Haltern mit 36 Waren,  
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* ein Kotten der Kirche zu Haltern mit 8 Waren,  
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* Stades Hof geheißen Roden Hof 24 Waren,  
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* Stades Hofzu Holtwick oder [[Drees (Haltern-Holtwick)|Berndt Drees]] 16 Waren,  
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* Stepelmans Erbe oder [[Hennewig (Haltern-Holtwick)|Johan von Hennewich]] 8 Waren,  
* Stepelmans Erbe oder [[Hennewig (Haltern-Holtwick)|Johan von Hennewich]] 8 Waren,  
* Huberdinck Erbe oder [[Hubbert (Haltern-Holtwick)|Bernt Hubert]] 16 Waren,  
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* Hasekens Erbe 8 Waren,  
* Hasekens Erbe 8 Waren,  
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* Thyr Hof 16 Waren,  
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* Vromisse Erbe 16 Waren,  
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* Hof zu Neyman 8 Waren,  
* Hof zu Neyman 8 Waren,  
* Loewick Hinsen Hof 4 Waren,  
* Loewick Hinsen Hof 4 [[War|Waren]],  
* Unserer leyve Frowe Hove (Stift Essen gehörig) zu Lünzum 8 Waren.
* Unserer leyve Frowe Hove (Stift Essen gehörig) zu Lünzum 8 Waren.


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===Überfall der Halteraner===
===Überfall der Halteraner===
Am 03.07.1553 erfolgt ein landfriedensbrüchiger Einfall der Halterner in die [[Lippramsdorfer Mark]], sie verwehrten gewaltsam die ostendorfische Holzabfuhr und nahmen dem Ostendorfer sein Vieh, und seine Biester, auch seine Wagen und Holz mit Gewalt weg. Dabei kamen sie mit 30 – 40 gerüsteten Pferden, mit Burschen, welche mit Spitzen, Helebarden, Schweinsspießen, Büchsen und anderer Gewehr bewaffnet.
Am 03.07.1553 erfolgt ein landfriedensbrüchiger Einfall der Halterner in die [[Lippramsdorfer Mark]], sie verwehrten gewaltsam die ostendorfische Holzabfuhr und nahmen dem Ostendorfer sein Vieh, und seine Biester, auch seine Wagen und Holz mit Gewalt weg. Dabei kamen sie mit 30 – 40 gerüsteten Pferden, mit Burschen, welche mit Spitzen, Helebarden, Schweinsspießen, Büchsen und anderer Gewehr bewaffnet.
===Haus Emte verkauft an Haltern===
Goswin von Raisfeld zu [[Haus Emte|Emte]], Droste des Amtes Dülmen und Godesta von Billerbecke, Eheleute, verkaufen um 1590 den Bürgermeistern, Rat und Gemeinheit der Stadt Haltern ihre Güter, nämlich '''Brunstes''' und '''Winkelkotten''' Erbe mit den heraufsitzenden Leuten und deren Kindern im Kspl. Haltern Bschft. Holtwick, ihren Anteil an der '''Markengerechtigkeit der Lünzumer Mark''' und alle Gerechtigkeit an dem '''Hinßenhove im Kspl. Haltern, Bschft. Averrahe ''' oder Overhauß. Gleichzeitig verzichten Sie auf jeden Eigentumsanspruch, als sich zu rechte und gebrauch dieses Stifts Münster rigt und gebuirt.


===[[Kaiser Karl V.]] bestätigt Ostendorfer===
===[[Kaiser Karl V.]] bestätigt Ostendorfer===
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===Erbscherner===
===Erbscherner===
* Schulte zu Lünzum
* [[Schulte Lünzum (Haltern-Holtwick)|Schulte zu Lünzum]]
* Hubbert zu Hennewig
* [[Hubbert (Haltern-Holtwick)|Hubbert zu Hennewig]]
* Drees zu Holtwick
* [[Drees (Haltern-Holtwick)|Drees zu Holtwick]]


==Patenschaft==
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[[Kategorie:Marken im Kreis Recklinghausen]]
[[Kategorie:Marken- und Holzgerichte im Fürstbistum Münster]]
[[Kategorie:Markenwirtschaft]]
[[Kategorie:Marken im Kreis Recklinghausen]]
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[[Kategorie:Haltern am See|Lünzum]]

Aktuelle Version vom 30. November 2017, 15:08 Uhr

Hierarchie Regional > Bundesrepublik Deutschland > Nordrhein-Westfalen > Regierungsbezirk Münster > Kreis Recklinghausen > Haltern am See > Holtwick (Haltern) > Lünzumer Mark

Haltern:Lage der Lünzumer Mark am Rande der Hohenmark

Einführung

Lage

Die Lünzumer Mark lag am östlichen Rande der Hohen Mark, zwischen Haus Lembeck und der Stadt Haltern am See, auf der Grenze zwischen dem Kirchspiel Lippramsdorf am Alten St. Annaberg und der Unterbauerschaft Hennewich des Kirchspiels Haltern.

Lünzumer Mark, Berechtigte

1561 waren in der Lünzumer Mark berechtigt:

  • Der Richter von Haltern mit 36 Waren,
  • Johan Sebele Gut zu Hennewich 8 Waren,
  • ein Kotten der Kirche zu Haltern mit 8 Waren,
  • Schulte Lünzum 36 Waren und noch einmal 36 Waren,
  • Stemans Hof oder Herman Tyr 24 Waren,
  • Nyckens Hof oder Farfick 29 Waren,
  • Stades Hof geheißen Roden Hof 24 Waren,
  • Stades Hof zu Holtwick oder Berndt Drees 16 Waren,
  • Markmanns Hof oder Lütke Lünzum, 16 Waren,
  • Oerscher Hof oder Averbrock 36 Waren,
  • Clais ter Hove hat 2 Erben zu behuf Aleff von Raesfeldts und weitere zu 16 Waren – insamt 32 Waren,
  • Frederich Bensteken Erbe zu Holtwick, 16 Waren,
  • Winkelkotte zu Holtwick oder Deutmans Hof 8 Waren,
  • Stepelmans Erbe oder Johan von Hennewich 8 Waren,
  • Huberdinck Erbe oder Bernt Hubert 16 Waren,
  • Johan Rullinck 8 Waren,
  • Hasekens Erbe 8 Waren,
  • der Richthof oder Kelner 8 Waren,
  • Thyr Hof 16 Waren,
  • Vromisse Erbe 16 Waren,
  • Hof zu Neyman 8 Waren,
  • Loewick Hinsen Hof 4 Waren,
  • Unserer leyve Frowe Hove (Stift Essen gehörig) zu Lünzum 8 Waren.

Holzrichteramt

Das Holzrichteramt war im Erbbesitz von Haus Ostendorf. Von daher stand ihnen 1/3 der Markgerechtigkeit zu. Dies machte die Stadt Haltern zu Unrecht streitig. Vor dem Reichskammergericht in Wetzlar hatte 1551 Adolf von Raesfeld zu Ostendorf gegen die Bürgermeister und den Rat der Stadt Haltern, wegen seines Besitzstörungen in seinem Mast- und Holzungsrecht in der Lünzumer Mark, geklagt.

Überfall der Halteraner

Am 03.07.1553 erfolgt ein landfriedensbrüchiger Einfall der Halterner in die Lippramsdorfer Mark, sie verwehrten gewaltsam die ostendorfische Holzabfuhr und nahmen dem Ostendorfer sein Vieh, und seine Biester, auch seine Wagen und Holz mit Gewalt weg. Dabei kamen sie mit 30 – 40 gerüsteten Pferden, mit Burschen, welche mit Spitzen, Helebarden, Schweinsspießen, Büchsen und anderer Gewehr bewaffnet.

Haus Emte verkauft an Haltern

Goswin von Raisfeld zu Emte, Droste des Amtes Dülmen und Godesta von Billerbecke, Eheleute, verkaufen um 1590 den Bürgermeistern, Rat und Gemeinheit der Stadt Haltern ihre Güter, nämlich Brunstes und Winkelkotten Erbe mit den heraufsitzenden Leuten und deren Kindern im Kspl. Haltern Bschft. Holtwick, ihren Anteil an der Markengerechtigkeit der Lünzumer Mark und alle Gerechtigkeit an dem Hinßenhove im Kspl. Haltern, Bschft. Averrahe oder Overhauß. Gleichzeitig verzichten Sie auf jeden Eigentumsanspruch, als sich zu rechte und gebrauch dieses Stifts Münster rigt und gebuirt.

Kaiser Karl V. bestätigt Ostendorfer

Kaiser Karl V. bestätigte schließlich dem Adolf v. Raesfeldt dessen Ansprüche in der Lünzumer Mark. In zwei Tranchen, 1667 und 1682 verkaufte das Haus Ostendorf als Markenrichter der Lünzumer Mark diese Mark und das Markenrichteramt an die Stadt Haltern, welche den Ostendorfern dafür das an die Stadt gekommene Erbe Havick im Felde in der Lippramsdorfer Bauerschaft Eppendorf überließ. Ein anderer Teil diente der Abtragung der Kriegslasten der markenberechtigten Bauerschaften Holtwick, Lünzum und Hennewig. Schon 1457 hatte die Stadt Haltern den Hof Grote (Schulte) Lünzum von Diriyck von Emte erworben, erst 1657 erwarb sie den anliegenden Schultenberg.

Neue Markenordnung

Mit dem Erwerb der Rechte und Ansprüche an die Lünzumer Mark durch die Stadt Haltern, ergab sich die Grundlage für eine neue Markenordnung:

Erbscherner

Markenteilungen