Ehemals edelfreie Familien: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
(kein Unterschied)
|
Aktuelle Version vom 11. Mai 2018, 14:31 Uhr
Als edelfrei bezeichnet man die Familien, die bereits seit der Eroberung durch Karl den Großen Herrschaftsrechte und bestimmte Freiheitsrechte besaßen. Man nennt diese Familien auch "schöffenbarfrei". Hinweise zu dieser Personengruppe und ihren Rechten findet man im Sachsenspiegel des Eike von Repkow.
Externer Link: schoeffenbarfrei.jimdo.com