Mairie Hersel: Unterschied zwischen den Versionen

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== Geschichte ==
== Geschichte ==
* 15.05.1815: Anstelle der Mairie Hersel trat die preußische [[Bürgermeisterei Hersel]] und wurde an diesem Tag dem [[Landkreis Bonn]] im [[Regierungsbezirk Köln]] unterstellt.<ref>R. W. Breuer. Hersel am Rhein, Band I, S. 363</ref>
* 22. September 1800: Die Franzosen führen größere Gemeindeverbände, sogenannte Mairien, ein. Die Leitung einer Mairie (Bürgermeisterei) hatte ein Maire (Bürgermeister), dem ein Adjunkt (Beigeordneter) zur Seite stand. Organ der Selbstverwaltung war der Gemeinderat, in dem Mitglieder der einzelnen Gemeinden lagen. Im Kanton Brühl ensteht u. a. die Mairie Hersel.<ref>Heimatbuch des Landkreises Bonn. Band I, 1958, S. 135</ref>
* 15. Mai 1815: Anstelle der Mairie Hersel trat die preußische [[Bürgermeisterei Hersel]] und wurde an diesem Tag dem [[Landkreis Bonn]] im [[Regierungsbezirk Köln]] unterstellt.<ref>R. W. Breuer. Hersel am Rhein, Band I, S. 363</ref>


== GOV ==
== GOV ==

Version vom 8. Juli 2018, 14:24 Uhr

Vorlage:Begriffserklärungshinweis

Allgemeine Information

Am 15. Januar 1798 wurde während der französischen Besatzung das linke Rheinufer in vier Departements eingeteilt, u. a. in das Roerdepartement und das Rhein-Mosel-Departement. Im Jahre 1800 wurden weitere größere Gemeindeverbände, die sogenannten Mairien (Bürgermeistereien), ergänzt.

Geschichte

  • 22. September 1800: Die Franzosen führen größere Gemeindeverbände, sogenannte Mairien, ein. Die Leitung einer Mairie (Bürgermeisterei) hatte ein Maire (Bürgermeister), dem ein Adjunkt (Beigeordneter) zur Seite stand. Organ der Selbstverwaltung war der Gemeinderat, in dem Mitglieder der einzelnen Gemeinden lagen. Im Kanton Brühl ensteht u. a. die Mairie Hersel.[1]
  • 15. Mai 1815: Anstelle der Mairie Hersel trat die preußische Bürgermeisterei Hersel und wurde an diesem Tag dem Landkreis Bonn im Regierungsbezirk Köln unterstellt.[2]

GOV

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Fußnoten

  1. Heimatbuch des Landkreises Bonn. Band I, 1958, S. 135
  2. R. W. Breuer. Hersel am Rhein, Band I, S. 363