Standesamt Rommerskirchen, Heiratsregister 1938: Unterschied zwischen den Versionen
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Der zweite Teil enthält Eintragungen zu Familienangehörigen und zwar: | Der zweite Teil enthält Eintragungen zu Familienangehörigen und zwar: | ||
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Damit das Aufgebot vor Eheschließungen erlassen werden kann, haben die Verlobten eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch und das Ehetauglichkeitszeugnis (Es wurde aber zunächst das 1936 geregelte Verfahren beibehalten.) beizubringen. | Damit das Aufgebot vor Eheschließungen erlassen werden kann, </br>haben die Verlobten eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch und das Ehetauglichkeitszeugnis (Es wurde aber zunächst das 1936 geregelte Verfahren beibehalten.) beizubringen. | ||
Version vom 24. Januar 2019, 15:38 Uhr
- Hierarchie
Standesamt Rommerskirchen >> Standesamt Rommerskirchen, Heiratsregister >> Alphabetische Namensverzeichnisse der Heiratsregister ab 1903
Auszug aus dem Rommerskirchener Heiratsregister von 1938
Transkribiert von ....................., (Geschichtskreis Rommerskirchen).
Aufgrund der Randvermerke, die dem Datenschutz unterliegen, wird nur das Namensregister als DjVu-Datei angezeigt.
Quelle: Archiv im Rhein-Kreis Neuss
- Hinweis
Das Personenstandsgesetz vom 3. November 1937 setzte an die Stelle des Eheschließungsregisters das Familienbuch, das den verwandtschaftlichen Zusammenhang der Familienangehörigen deutlich machen sollte. Weiter waren Geburtenbuch und Sterbebuch zu führen. Familienbuch: Im Familienbuch erhält jede durch eine Eheschließung neu gegründete Familie ein Blatt, das aus zwei Teilen besteht.
Der erste Teil dient der Beurkundung der Heirat mit folgenden Eintragungen:
- Namen der Eheschließenden, ihr Beruf und Wohnort, Ort und Tag der Geburt, Religion
- Namen, Beruf und Wohnort der Zeugen
- Erklärung der Eheschließenden, dass sie miteinander die Ehe eingehen wollen
- Ausspruch des Standesbeamten über die Rechtmäßigkeit der Ehe
Der zweite Teil enthält Eintragungen zu Familienangehörigen und zwar:
- Namen der Eltern, ihr Beruf, Wohnort, Ort und Tag der Geburt und Heirat, Religion
- Angaben über die Staatsangehörigkeit, das Reichsbürgerrecht und die rassische Einordnung der Ehegatten
Im zweiten Teil sind die ehelichen und unehelichen Kinder einzutragen.
Damit das Aufgebot vor Eheschließungen erlassen werden kann,
haben die Verlobten eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch und das Ehetauglichkeitszeugnis (Es wurde aber zunächst das 1936 geregelte Verfahren beibehalten.) beizubringen.
<tab head="top" class="wikitable sortable" width="1400"> Nr. Datum Name, Vorname(n) des Mannes Geburtsdatum Geburtsort Beruf Name, Vorname(n) der Frau Geburtsdatum Geburtsort Beruf 1 </tab>