Selbsthöriger: Unterschied zwischen den Versionen

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
K (Rechtschreibefehler)
K (kat.)
 
Zeile 1: Zeile 1:
[[Kategorie:Quellengattung]]
Ein '''Selbsthöriger''' wurde im ehemaligen Hochstift Münster 1803 amtlich definiert als ein Schatzpflichtiger, welcher keinen Gutsherren hat. Siehe auch: [[Colonus]], [[Conductor]]
[[Kategorie:Genealogischer Begriff]]
 
Ein Selbsthöriger wurde im ehemaligen Hochstift Münster 1803 amtlich definiert als ein Schatzpflichtiger, welcher keinen Gutsherren hat. Siehe auch: [[Colonus]], [[Conductor]]
[[Kategorie:Berufsbezeichnung]]

Aktuelle Version vom 13. Januar 2007, 17:09 Uhr

Ein Selbsthöriger wurde im ehemaligen Hochstift Münster 1803 amtlich definiert als ein Schatzpflichtiger, welcher keinen Gutsherren hat. Siehe auch: Colonus, Conductor