Condomini: Unterschied zwischen den Versionen

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Condomini
Plural von lat. [[condominus]], also "Mitherrn"


Bedeutung: Gesammtherren
vgl. => [[Kondominat]]


====Hochstift Münster====
Mehrere Grundherren als gemeinschaftliche Besitzer eine Erbhofes. Amtlich definierter Begriff 1803 im vormaligen Hochstift Münster.
Mehrere Grundherren als gemeinschaftliche Besitzer eine Erbhofes. Amtlich definierter Begriff 1803 im vormaligen Hochstift Münster.


[[Kategorie:Berufsbezeichnung]]
[[Kategorie:Berufsbezeichnung]]
[[Kategorie:Lateinischer Begriff]]
[[Kategorie:Lateinischer Begriff]]
[[Kategorie:Genealogischer Begriff]]

Aktuelle Version vom 13. Januar 2007, 17:16 Uhr

Plural von lat. condominus, also "Mitherrn"

vgl. => Kondominat

Hochstift Münster

Mehrere Grundherren als gemeinschaftliche Besitzer eine Erbhofes. Amtlich definierter Begriff 1803 im vormaligen Hochstift Münster.