Natürliches Kind: Unterschied zwischen den Versionen

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Als '''natürliches Kind''' wird in alten Dokumenten oft ein '''uneheliches Kind''', auch '''Bastard''', genannt.
Als '''natürliches Kind''' (auch ''Bastard'') wird in alten Dokumenten oft ein uneheliches Kind bezeichnet.
 
Rechtlich waren natürliche Kinder gegenüber den ehelichen Kindern meist schlechter gestellt. Dennoch genossen besonders adlige Bastarde meist eine gute finanzielle Absicherung durch ihren Erzeuger bzw. dessen Familie.  
Rechtlich waren natürliche Kinder gegenüber den ehelichen Kindern meist schlechter gestellt. Dennoch genossen besonders adlige Bastarde meist eine gute finanzielle Absicherung durch ihren Erzeuger bzw. dessen Familie.  


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Version vom 13. Januar 2007, 18:40 Uhr

Als natürliches Kind (auch Bastard) wird in alten Dokumenten oft ein uneheliches Kind bezeichnet.

Rechtlich waren natürliche Kinder gegenüber den ehelichen Kindern meist schlechter gestellt. Dennoch genossen besonders adlige Bastarde meist eine gute finanzielle Absicherung durch ihren Erzeuger bzw. dessen Familie.