Hamm-Bossendorf/Uppelsches Lehen: Unterschied zwischen den Versionen
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Mit Zehntabgaben waren freiadelige Güter nicht belastet. Zehntzahler des "Uppelschen Lehens" waren die Eigenbehörigen im Wirkbereich des Zehnten. | Mit Zehntabgaben waren freiadelige Güter nicht belastet. Zehntzahler des "Uppelschen Lehens" waren die Eigenbehörigen im Wirkbereich des Zehnten und betraf im Kern wohl die [[Hovesaat]] des [[Haus Hamm (Hamm-Bossendorf)|Hauses Hamm]]. Dieser "Hüppelswicker Zehnte" beschränkt sich aber nicht auf die auch Hüppelswick genannte Bauerschaft Sickingmühle, sondern beinhaltete auch den geteilten Oberhof Hamm mit Große Schulte und Kleine Schulte, dazu Köster und Boddemein und umfaßte auch das Gebiet des Oberhofs Brüninghof im Kirchspiel Recklinghausen. | ||
===Urkundliche Beschreibung=== | ===Urkundliche Beschreibung=== | ||
Bonn, den 27. Augusti anno 1665. Maximilian Henrich Erzbischof zu Cöllen, Bischof zu Hildeßheimb und Lüttich, tritt an Johan von Raßfeldt zu Ostendorf den im Vest Recklinghaußen belegenen Huppelelbericker Zehnten gegen Abtretung der Jagdbarkeit, dem Holzrichteramt und damit verbundenen Mastung, Windschlägen und Holzbrüchen auf dem Gewäldt der Hülßberg genannt im Vest Recklinghaußen, ab, und befreit die Eigenbehörigen Raßfeldts, namens | Bonn, den 27. Augusti anno 1665. Maximilian Henrich Erzbischof zu Cöllen, Bischof zu Hildeßheimb und Lüttich, tritt an Johan von Raßfeldt zu Ostendorf den im Vest Recklinghaußen belegenen [[Hamm-Bossendorf/Uppelsches Lehen|Huppelelbericker Zehnten]] gegen Abtretung der Jagdbarkeit, dem [[Holzrichter|Holzrichteramt]] und damit verbundenen [[Mast (Landwirtschaft)|Mastung]], Windschlägen<ref> '''Bedeutung:''' Windschläge = vom Winde abgeschlagene Äste, umgeworfene Bäume</ref> und Holzbrüchen<ref> '''Bedeutung:''' Holzbrüche = Strafgeld für Walddelikte</ref> auf dem [[Hülsberger Mark|Gewäldt der Hülßberg]] genannt im [[Vest Recklinghausen|Vest Recklinghaußen]], ab, und befreit die Eigenbehörigen Raßfeldts, namens | ||
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===Xantische Abgaben=== | ===Xantische Abgaben=== | ||
Einen interessanten Ansatz bietet die Überlegung, warum im Bereich des "Uppelschen Lehens", mit Ausnahme der Schultenhöfe zu Hamm und dem dazu gehörenden Kösterkotten niemand mit Abgaben an Xanten belastet war. | Einen interessanten Ansatz bietet die Überlegung, warum im Bereich des "Uppelschen Lehens", mit Ausnahme der Schultenhöfe zu Hamm und dem dazu gehörenden Kösterkotten niemand mit Abgaben an Xanten belastet war. | ||
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[[Kategorie:Vest Recklinghausen|Uppelsches Lehen]] | [[Kategorie:Vest Recklinghausen|Uppelsches Lehen]] | ||
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Aktuelle Version vom 20. September 2021, 10:58 Uhr
Historische Mehrfelderwirtschaft: In früheren Zeiten begann zu Jacobi (25. Juli) der Roggenschnitt und zu Bartholomäus (24. August) endete die Getreideernte. Dies hatte Folgen in der Mehrfelder- und Markenwirtschaft und damit auch für die Viehhaltung. Nach erfolgter Ernte konnte der Viehauftrieb (Trift) zur Mastung auf die Felder der gemeinen Mark (Feldmark) in den Bauerschaften beginnen.
Uppelsches Lehen
Mit Zehntabgaben waren freiadelige Güter nicht belastet. Zehntzahler des "Uppelschen Lehens" waren die Eigenbehörigen im Wirkbereich des Zehnten und betraf im Kern wohl die Hovesaat des Hauses Hamm. Dieser "Hüppelswicker Zehnte" beschränkt sich aber nicht auf die auch Hüppelswick genannte Bauerschaft Sickingmühle, sondern beinhaltete auch den geteilten Oberhof Hamm mit Große Schulte und Kleine Schulte, dazu Köster und Boddemein und umfaßte auch das Gebiet des Oberhofs Brüninghof im Kirchspiel Recklinghausen.
Urkundliche Beschreibung
Bonn, den 27. Augusti anno 1665. Maximilian Henrich Erzbischof zu Cöllen, Bischof zu Hildeßheimb und Lüttich, tritt an Johan von Raßfeldt zu Ostendorf den im Vest Recklinghaußen belegenen Huppelelbericker Zehnten gegen Abtretung der Jagdbarkeit, dem Holzrichteramt und damit verbundenen Mastung, Windschlägen[1] und Holzbrüchen[2] auf dem Gewäldt der Hülßberg genannt im Vest Recklinghaußen, ab, und befreit die Eigenbehörigen Raßfeldts, namens
- Aleff Baurichter (*)
- Georg Weßels (*)
- Johan Wilde (*)
- Georg Hardick (*)
- Aleff Badde (*)
- Jacob Kläßer (*)
- Claß Amerkamp (*)
- Berndt Schwartenbroch (*)
- Berndt Poppenthall (*)
- Johann Schulte (Abgabepflichtig nach Xanten)
- Rutger Schulte (Abgabepflichtig nach Xanten)
- Aleff Poeth (*)
- Conrad (*)
- Aleff Graff (*)
- Badde (wohl Boddemein zu Hamm) (*)
- Johan Köster (Abgabepflichtig nach Xanten)
- Herman auf dem Stein (Strohmann) (*)
- Johann Weßels zur Linde (*)
- Wolter Lohoff (*), und sämtliche Brüninghöffer, insbesondere
- Berckelman (*)
- Melchior Brünninghoff (*)
- Ebbinghauß (*)
- Gröningen (*)
- Hachtman (*)
von aalen an die Kelnerei Horneburg jährlich schuldigen Früchten, Höenergelt, Zinsen und Diensten und tritt dieselben Herrn von Raßfeldt ab, und zieht die Interventionen betr. der Brüninghöffer in Speyr zurück (Urkunde AL).
(*) keine Abgaben nach Xanten
Xantische Abgaben
Einen interessanten Ansatz bietet die Überlegung, warum im Bereich des "Uppelschen Lehens", mit Ausnahme der Schultenhöfe zu Hamm und dem dazu gehörenden Kösterkotten niemand mit Abgaben an Xanten belastet war.
| Bauerschaften im historischen Kirchspiel Hamm-Bossendorf im Kreis Recklinghausen (Regierungsbezirk Münster) | |
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Bossendorf | Hamm | Herne | Sickingmühle | Ortsseil Waldsiedlung | und das freiadelige Haus Hamm | |