Beysitzer: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 29. Dezember 2004, 16:58 Uhr
Der BEYSITZER (oder auch "Beisitzer") hat den (Guts-)Hof an einen Sohn übergeben und darf dort (u.U. mit besonderen Privilegien) weiterhin wohnen.
(Bisher bekanntes Vorkommen des Ausdrucks: (Nord-)Hessen und Schwäbische Türkei (Ungarn))