Hochschullehrer: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Hochschullehrer''' lehren und forschen an einer Hochschule innerhalb ihres Lehr- und Forschungsauftrages selbständig und in eigener Verantwortung. In [[Deutschland]] genießen sie die vom Grundgesetz garantierte akademische Freiheit.
'''Hochschullehrer''' lehren und forschen an einer Hochschule innerhalb ihres Lehr- und Forschungsauftrages selbständig und in eigener Verantwortung. In [[Deutschland]] genießen sie die vom Grundgesetz garantierte [[Akademische Freiheit|akademische Freiheit]].


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Aktuelle Version vom 31. März 2022, 03:20 Uhr

Hochschullehrer lehren und forschen an einer Hochschule innerhalb ihres Lehr- und Forschungsauftrages selbständig und in eigener Verantwortung. In Deutschland genießen sie die vom Grundgesetz garantierte akademische Freiheit.

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Normdaten (Sachbegriff): GND: 4025243-7