Hochschullehrer: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Hochschullehrer''' lehren und forschen an einer Hochschule innerhalb ihres Lehr- und Forschungsauftrages selbständig und in eigener Verantwortung. In [[Deutschland]] genießen sie die vom Grundgesetz garantierte akademische Freiheit. | '''Hochschullehrer''' lehren und forschen an einer Hochschule innerhalb ihres Lehr- und Forschungsauftrages selbständig und in eigener Verantwortung. In [[Deutschland]] genießen sie die vom Grundgesetz garantierte [[Akademische Freiheit|akademische Freiheit]]. | ||
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Aktuelle Version vom 31. März 2022, 03:20 Uhr
Hochschullehrer lehren und forschen an einer Hochschule innerhalb ihres Lehr- und Forschungsauftrages selbständig und in eigener Verantwortung. In Deutschland genießen sie die vom Grundgesetz garantierte akademische Freiheit.
Weblinks
- Artikel Hochschullehrer. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.
| Normdaten (Sachbegriff): GND: 4025243-7 |