Strohdocken: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Hierarchie''': [[Regional]] > [[HRR]] > [[Historische deutsche Staaten]]  >  [[Lebensumstände]] >  [[Wirtschaft]] > [[Handwerk]] > [[Dachdecker]] >[[Docken]]
#REDIRECT [[Strohdocke]]
 
[[Bild:Strohdocken.jpg|thumb|350px|Dockenlagen unter Tondachziegeln]]
==Einleitung==
Strohdocken, Strohschöpfen oder Stropoppen wurden von [[Dachdecker|Dachdeckern]] zur Abdichtung der mit Hohlziegeln aus Ton gedeckten Gebäude eingesetzt und unter den Tonziegeln auf die Dachlatten gebunden oder gelegt. So konnten die Dächer über Böden oder Scheunen gegen Flugschnee, Regen und Wind besser gedichtet werden. Diese [[Docken]] oder Schöpfen wurden wegen ihrer Felexibilität auch in Fachwerkkonstruktionen eingesetzt und bestanden aus geknickten und abgebundene Strohbüscheln von etwa 40 cm Länge 4 cm Durchmesser. sie besaßen eine hohen Brandgefahr besonders bei Funkenflug.
 
===Rohstoff Stroh===
Der Rostoff Stroh konnte zumindest vor 1802 in Westfalen ausschließlich nur von [[Bauer (Berufsbezeichnung)|landwirtschaftlichen Betrieben]] erzeugt und genommen werden, welche Korn in ausreichender Menge anbauten und erzeugen konnten. Darunter fielen bäuerliche Betriebe vom [[Kötter|Pferdekötter]] an aufwärts.
 
Kennwerte für solche Betriebe sind Art und Menge deren Naturalabgaben vor 1802 in Westfalen und der Nachweis von Pferden über Viehschatzungen über Jahrhunderte hinweg. Dies kann sich darstellen durch die Angabe von [[Hofstandardwerte|Hofstandardwerten]].
 
===Handwerk der Dockenmacherei===
Noch bis zur Mitte des 20. Jhdts. bestanden noch lokale Handwerksbetriebe als Dockenmachereien (so in [[Körrenzig]]). Dockenmacher wurden aber auch von [[Dachdecker|Dachdeckereien]] beschäftigt.
 
===Strohdocken im [[Stift Freckenhorst]]===
* 1686 [[Freckenhorst]]: Verzeichnis über das von den Kirchspiels Eingesessenen gelieferte Stroh zu Docken auf der Kirche.
** Quelle: [[Landesarchiv Nordrhein-Westfalen Abteilung Westfalen]], Bestellsignatur : Stift Freckenhorst - Akten, Nr. 0 I 55m
 
===Willkürliche Bedarfsdeckung===
* 1595 Verzeichnis entführter Docken zu [[Salzkotten]].
** Quelle: [[Landesarchiv Nordrhein-Westfalen Abteilung Westfalen]], Bestellsignatur : [[Kloster Abdinghof]], Paderborn - Akten, Nr. 351
 
* 1719 Protokollextrakt in Sachen des [[Kloster Böddeken|Klosters Böddeken]] gegen den Schuhmacher Kalthoff und Konsorten wegen Rückgabe weggenommener Docken.
** Quelle: [[Landesarchiv Nordrhein-Westfalen Abteilung Westfalen]], Bestellsignatur : Chorherrenstift Böddeken - Akten, Nr. 1
 
===Brandgefahr durch Strohdocken===
* 1794 [[Lippstadt]]: Untersuchung des Brandes in der Sägemühle [fürstlich-lippische Mühle an der Lippe] und im Haus des Gastwirts Schlüter in der Poststrasse, dabei auch Brand auch im Dach des 50m entfernten Rathauses und einer der beiden kleinen Türme der Marienkirche bis aufs Mauerwerk. Nachdem Untersuchung der Häuser auf Docken [Dokken]
** Quelle: Stadtarchiv Lippstadt, Signatur 1900
 
===Docken als Naturalabgabe===
* 16.06.1668 Verbot der [[Zehnt|Zehntminderung]] durch Teilungen und Docken
** Quelle: [[Landesarchiv Nordrhein-Westfalen Abteilung Westfalen]], Bestellsignatur : Fürstbistum Paderborn, Edikte, Nr. 22 Bl. 69
 
* 17. Jhdt.: [[Stift Flaesheim]], Abgaben Hof Enxternstein: Roggen 1 Malt - 4 Fas und 30 [[Docken|Schöpfen]] Stroh bezahlt, alles bezahlt und frau aba angenommen.
** Quelle: Stadt- und Vestisches Archiv Recklinghausen, Bestand HAA VIII B Stift Flaesheim, Pachtregister
 
 
[[Kategorie:Handwerk]]
[[Kategorie:Landwirtschaftlicher Begriff]]

Aktuelle Version vom 22. April 2022, 19:59 Uhr

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