Aufgebot: Unterschied zwischen den Versionen

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"'''Aufgeboth''', <tt>Proclamatio, Præconia Sponsalitia, Bannum nuptiale Trina Denunciatio</tt>, ist die dreymahlige <tt>Denuncitation</tt> dererjenigen, welche sich im Ehestand begeben wollen, von der Cantzel, in öffentlicher Gemeinde, welche <tt>vim edictalis, seu peremtoriæ Citationis</tt> hat, daß derjenige, der etwas darein zu sprechen hat, sich bey Zeiten anmelden, und hernach stille schweigen soll. Es ist der Ursprung, dieses Aufgeboths denen <tt>incunabulis</tt> der ersten Kirche nicht zuzuschreiben, sondern vielmehr in der neuern aufkommen, und kan ohne <tt>Dispensation</tt> des Landes-Herrns nicht unterlassen werden. ''Speidel.''"  
"'''Aufgeboth''', <tt>Proclamatio, Præconia Sponsalitia, Bannum nuptiale Trina Denunciatio</tt>, ist die dreymahlige <tt>Denuncitation</tt> dererjenigen, welche sich im Ehestand begeben wollen, von der Cantzel, in öffentlicher Gemeinde, welche <tt>vim edictalis, seu peremtoriæ Citationis</tt> hat, daß derjenige, der etwas darein zu sprechen hat, sich bey Zeiten anmelden, und hernach stille schweigen soll. Es ist der Ursprung, dieses Aufgeboths denen <tt>incunabulis</tt> der ersten Kirche nicht zuzuschreiben, sondern vielmehr in der neuern aufkommen, und kan ohne <tt>Dispensation</tt> des Landes-Herrns nicht unterlassen werden. ''Speidel.''"  


Zeit       Ort     Aufgeb. Art         Abstand  Wochentag Uhrzeit   Quelle
{|
1800-1875  Pfalz   2       Standesamt  1 Woche  Sonntag   10/12 Uhr Bestand H63 PfLAS
|Zeit
1705-1881  WPreuß  3       kath.KB     1.Woche  Sonntag             KB Prechlau
|Ort
|Aufgeb.
|Art  
|Abstand
  |Wochentag
|Uhrzeit
|Quelle
|-
|1800-1875  
  |Pfalz
| 2
|Standesamt
  |Woche
  |Sonntag
|10/12 Uhr
|Pfälzisches Landesarchiv Speyer Bestand H63
|-
|1705-1881  
  |WPreuß
  | 3
|kath.KB
|1.Woche
  |Sonntag
|
|KB Prechlau
|}
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Version vom 6. April 2007, 15:02 Uhr

Das Aufgebot dient der Verkündigung einer Eheschließung.

Definition im 18. Jahrhundert[1]

"Aufgeboth, Proclamatio, Præconia Sponsalitia, Bannum nuptiale Trina Denunciatio, ist die dreymahlige Denuncitation dererjenigen, welche sich im Ehestand begeben wollen, von der Cantzel, in öffentlicher Gemeinde, welche vim edictalis, seu peremtoriæ Citationis hat, daß derjenige, der etwas darein zu sprechen hat, sich bey Zeiten anmelden, und hernach stille schweigen soll. Es ist der Ursprung, dieses Aufgeboths denen incunabulis der ersten Kirche nicht zuzuschreiben, sondern vielmehr in der neuern aufkommen, und kan ohne Dispensation des Landes-Herrns nicht unterlassen werden. Speidel."

Zeit Ort Aufgeb. Art Abstand Wochentag Uhrzeit Quelle
1800-1875 Pfalz 2 Standesamt Woche Sonntag 10/12 Uhr Pfälzisches Landesarchiv Speyer Bestand H63
1705-1881 WPreuß 3 kath.KB 1.Woche Sonntag KB Prechlau

  1. Johann Heinrich Zedler (Hrsg.): Grosses vollständiges Universallexicon Aller Wissenschaften und Künste, 68 Bd. Johann Heinrich Zedler, Halle und Leipzig 1732-1754, online Hier: Band 2, S. 1101