Aufgebot: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 6. April 2007, 15:03 Uhr

Das Aufgebot dient der Verkündigung einer Eheschließung.

Definition im 18. Jahrhundert[1]

"Aufgeboth, Proclamatio, Præconia Sponsalitia, Bannum nuptiale Trina Denunciatio, ist die dreymahlige Denuncitation dererjenigen, welche sich im Ehestand begeben wollen, von der Cantzel, in öffentlicher Gemeinde, welche vim edictalis, seu peremtoriæ Citationis hat, daß derjenige, der etwas darein zu sprechen hat, sich bey Zeiten anmelden, und hernach stille schweigen soll. Es ist der Ursprung, dieses Aufgeboths denen incunabulis der ersten Kirche nicht zuzuschreiben, sondern vielmehr in der neuern aufkommen, und kan ohne Dispensation des Landes-Herrns nicht unterlassen werden. Speidel."

Zeit Ort Aufgeb. Art Abstand Wochentag Uhrzeit Quelle
1800-1875 Pfalz 2 Standesamt 1 Woche Sonntag 10/12 Uhr Pfälzisches Landesarchiv Speyer Bestand H63
1705-1881 WPreuß 3 kath.KB 1 Woche Sonntag KB Prechlau

  1. Johann Heinrich Zedler (Hrsg.): Grosses vollständiges Universallexicon Aller Wissenschaften und Künste, 68 Bd. Johann Heinrich Zedler, Halle und Leipzig 1732-1754, online Hier: Band 2, S. 1101