Zugehör (Familienname): Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 25. April 2007, 18:38 Uhr
Herkunft und Bedeutung
Zubehör und Zugehörigkeit - die Bandbreite des Begriffes zugehörig sein hat sich im Laufe der Jahrhundert gewandelt. Der Familienname Zugehör ist eine Abkürzung von Zugehörer. Im Sprachgebrauch des Spätmittelalters konnten sowohl Personen als auch Sachen mit einer höher gestellten Person, einem herrschaftlichen Haushalt, einem Rechtsgebilde wie z. b. einer Stadt oder gar einer Nation rechtlich verbunden sein. Infolgedessen kam das Wort Zugehörer besonders häufig in der spätmittelalterlichen Rechtssprache vor. Wie die Belege im Deutschen Wörterbuch zeigen, steht der Zugehörer inhaltlich zwischen der Verwandschaft (also den Angehörigen) und dem Gesinde, auch im Sinne von Instmann oder Leibeigener.[1] Mit dem Aufkommen der modernen Gesellschaft, spätestens seit der Bauernbefreiung im 19. Jahrhundert, gibt es die Form der persönlichen Zugehörigkeit eines Menschen nicht mehr.
Varianten des Namens
- Michel Zcugehorer, 1466/67 Görlitz
Geographische Verteilung
<geogen>Zugehör</geogen>
Schlesien
Zugehör (Sagan [3],]] Neusalz [2], Breslau [5], Liegnitz)
Die Zahlen in eckigen Klammern beziehen sich auf die Häufigkeit der Namen, also Görlitz [20] = 20 mal in Görlitz vorkommend, und so fort aus "den Adreßbüchern der dreißiger Jahre" der entsprechenden Städte.
Berühmte Namensträger
Sonstige Personen
Geographische Bezeichnungen
Umgangssprachliche Bezeichnungen
Anmerkungen
- ↑ Jacob und Wilhelm Grimm, Deutsches Wörterbuch, Leipzig: S. Hirzel 1854-1960
Literaturhinweise
- Bahlow, H., Schlesisches Namenbuch (1953)