Verkörungsartikel: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
K (Artikel der Vebesserung) |
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
||
| Zeile 4: | Zeile 4: | ||
Bedeutung: Artikel einer [[Verkörung]] = Artikel der Vebesserung eines gewiesenen Rechtssatzes. | Bedeutung: Artikel einer [[Verkörung]] = Artikel der Vebesserung eines gewiesenen Rechtssatzes. | ||
Solche Verkörungsartikel finden sich z.B. wieder in einer [[Markenordnung]] oder auch im Protokoll eines Marken- oder [[Holzgericht|Holzgerichtes]]. | Solche Verkörungsartikel von Verbesserungen bestehender Weistümer finden sich z.B. wieder in einer [[Markenordnung]] oder auch im Protokoll eines Marken- oder [[Holzgericht|Holzgerichtes]]. | ||
[[Kategorie:Rechtsbegriff]] | [[Kategorie:Rechtsbegriff]] | ||
Version vom 19. Februar 2023, 12:56 Uhr
Verkörungsartikel = „Verköhrungs articulen“ (ndd.)
Bedeutung: Artikel einer Verkörung = Artikel der Vebesserung eines gewiesenen Rechtssatzes.
Solche Verkörungsartikel von Verbesserungen bestehender Weistümer finden sich z.B. wieder in einer Markenordnung oder auch im Protokoll eines Marken- oder Holzgerichtes.